Aufhebung des Verfahrens Rheinland-Pfalz HRA 43535

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MediFair Pflege GmbH & Co. KG

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Stammdaten

Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRA 43535
EUID
DET2304V.HRA43535

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Mainz
Aktenzeichen
280 IN 157/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke
Rolle
Planüberwacher

Termine & Fristen

Eröffnung
29.12.2023
Planbestätigung
10.12.2024
Aufhebung
30.12.2024
Vergütungsantrag
07.09.2026
Beschluss Vergütung
06.10.2026

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MediFair Pflege GmbH & Co. KG ist am 29.12.2023 eröffnet worden. Herr Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke ist zum Insolvenzverwalter bestellt. Mit Beschluss vom 30.12.2024 ist das Insolvenzverfahren gemäß § 258 InsO aufgehoben worden. Die Planüberwachung gemäß § 261 InsO ist dem früheren Insolvenzverwalter übertragen. Der Insolvenzplan ist zuvor mit Beschluss vom 10.12.2024 bestätigt worden. Der frühere Insolvenzverwalter hat am 07.09.2026 die Festsetzung einer Vergütung für seine Tätigkeit als Planüberwacher beantragt. Das Amtsgericht Mainz hat mit Beschluss vom 06.10.2026 die Vergütung des Planüberwachers für die Überwachung der Erfüllung des Insolvenzplans festgesetzt. Die konkrete Höhe der Vergütung, der Auslagen sowie der Umsatzsteuer ist im vorliegenden Text nicht numerisch angegeben, da die Beträge als Platzhalter (EUR) erscheinen. Der festgesetzte Betrag ist vom ehemaligen Schuldner persönlich zu zahlen und wird als Vollstreckungstitel ausgewiesen. Die Zwangsvollstreckung findet in entsprechender Anwendung der §§ 794 Abs. 1 Nr. 3, 795 ZPO statt. Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Mainz zulässig.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

280 IN 157/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MediFair Pflege GmbH & Co. KG, Am Kümmerling 19, 55294 Bodenheim (AG Mainz, HRA 43535), vertr. d.: Heiko Gothe (Geschäftsführer), ergeht folgender Beschluss: 1. Die Vergütung des früheren Insolvenzverwalters Dr. Johannes Hancke, jetzt Planüberwacher, für di…

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