Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MEDIS Medical Technology GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Flurstraße 8, 94234 Viechtach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Deggendorf HRB 3402
EUID
DED2201V.HRB3402
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 125/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michel Lichtenberg
Adresse
Braugasse 7, 35390 Gießen
Telefon
0641/480290-38
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
11.06.2024 , 14:34 Uhr
Eröffnung
01.09.2024 , 09:42 Uhr
Berichtstermin
02.10.2024 , 09:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.10.2024
Prüfungstermin
30.10.2024 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Einrichtungsplanung von Instituten sowie die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von medizinischen Ausrüstungen / Anlagen speziell für die Bereiche der Anatomie, Rechtsmedizin und Pathologie.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Gießen hat am 11.06.2024 um 14:34 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MEDIS Medical Technology GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michel Lichtenberg bestellt worden. Die Antragstellerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis eingeschränkt; Verfügungen bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Verwalters. Dem vorläufigen Verwalter wurden die Befugnisse zur Einziehung von Bankguthaben und Forderungen sowie zur Entgegennahme eingehender Gelder erteilt. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt. Am 26.06.2024 hat das Gericht dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt.
Das Amtsgericht Gießen hat am 11.06.2024 um 14:34 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MEDIS Medical Technology GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michel Lichtenberg bestellt worden. Der Antragstellerin wurde verboten, Forderung…
Das Amtsgericht Gießen hat am 11.06.2024 um 14:34 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MEDIS Medical Technology GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michel Lichtenberg bestellt worden. Der Antragstellerin wurde verboten, Forderungen einzuziehen oder abzutreten sowie Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, zu verpfänden oder zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse verbleibt bei der Antragstellerin, jedoch bedürfen die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt bzw. einstweilen eingestellt. Am 26.06.2024 ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Das Amtsgericht Gießen hat am 11.06.2024 um 14:34 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MEDIS Medical Technology GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michel Lichtenberg bestellt worden. Die Antragstellerin ist in ihrer Verfügungsbe…
Das Amtsgericht Gießen hat am 11.06.2024 um 14:34 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MEDIS Medical Technology GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michel Lichtenberg bestellt worden. Die Antragstellerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis eingeschränkt; Verfügungen bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Verwalters. Dem vorläufigen Verwalter wurde die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind untersagt. Am 26.06.2024 wurde bekanntgegeben, dass dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden ist.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEDIS Medical Technology GmbH ist am 01.09.2024 um 09:42 Uhr durch das Amtsgericht Gießen eröffnet worden. Zuvor war bereits am 11.06.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Michel Lichtenberg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEDIS Medical Technology GmbH ist am 01.09.2024 um 09:42 Uhr durch das Amtsgericht Gießen eröffnet worden. Zuvor war bereits am 11.06.2024 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Michel Lichtenberg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Schuldner wird vertreten durch Hannelore Weber (bzw. Hanne Weber). Rechtsanwalt Marcel Sonnenberg ist als Verfahrensbevollmächtigter genannt. Forderungen sind bis zum 15.10.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichtstermin zur eventuellen Beschlussfassung über verschiedene Punkte, darunter die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters und die Fortführung des Geschäftsbetriebs, findet am 02.10.2024 statt. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen ist am 30.10.2024 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 125/24:
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
MEDIS Medical Technology GmbH, Flurstraße 9, 94234 Viechtach (AG Deggendorf, HRB 3402),
vertreten durch:
Hanne Weber, Lindenstraße 2a, 35096 Weimar (Lahn), (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt M…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 125/24:
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
MEDIS Medical Technology GmbH, Flurstraße 9, 94234 Viechtach (AG Deggendorf, HRB 3402),
vertreten durch:
Hanne Weber, Lindenstraße 2a, 35096 Weimar (Lahn), (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Marcel Sonnenberg, Wilhlemstraße 19, 35392 Gießen,
ist am 11.06.2024 um 14:34 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michel Lichtenberg, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/480290-38, Fax: 0641/48029030, E-Mail: lichtenberg@rae-voelpel.com bestellt worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragstellerin wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Zustimmungsvorbehalt).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu nehmen Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gießen, 12.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 125/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MEDIS Medical Technology GmbH, Flurstraße 9, 94234 Viechtach (AG Deggendorf, HRB 3402), vertr. d.: Hanne Weber, Lindenstraße 2a, 35096 Weimar (Lahn), (Geschäftsführerin), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 11.06.2024 um 14:34 U…
6 IN 125/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MEDIS Medical Technology GmbH, Flurstraße 9, 94234 Viechtach (AG Deggendorf, HRB 3402), vertr. d.: Hanne Weber, Lindenstraße 2a, 35096 Weimar (Lahn), (Geschäftsführerin), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 11.06.2024 um 14:34 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, 26.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 125/24:
Über das Vermögen der
MEDIS Medical Technology GmbH, Flurstraße 8, 94234 Viechtach (AG Deggendorf, HRB 3402), Geschäftsanschrift: Flößerweg 17, 35418 Buseck, vertr. d.: Hannelore Weber, Lindenweg 2a, 35096 Weimar (Lahn), (Geschäftsführerin),
ist am 01.09.2024 um 09:42 Uhr d…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 125/24:
Über das Vermögen der
MEDIS Medical Technology GmbH, Flurstraße 8, 94234 Viechtach (AG Deggendorf, HRB 3402), Geschäftsanschrift: Flößerweg 17, 35418 Buseck, vertr. d.: Hannelore Weber, Lindenweg 2a, 35096 Weimar (Lahn), (Geschäftsführerin),
ist am 01.09.2024 um 09:42 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Michel Lichtenberg, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/480290-38, Fax: 0641/48029030, E-Mail: lichtenberg@rae-voelpel.com .
Insolvenzforderungen sind bis zum 15.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Berichtstermin am Mittwoch, 02.10.2024, 09:30 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen zur eventuellen Beschlussfassung über:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Prüfungstermin am Mittwoch, 30.10.2024, 10:00 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 02.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 125/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MEDIS Medical Technology GmbH, Flurstraße 9, 94234 Viechtach (AG Deggendorf, HRB 3402), vertr. d.: Hanne Weber, Lindenstraße 2a, 35096 Weimar (Lahn), (Geschäftsführerin), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 11.06.2024 um 14:34 U…
6 IN 125/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MEDIS Medical Technology GmbH, Flurstraße 9, 94234 Viechtach (AG Deggendorf, HRB 3402), vertr. d.: Hanne Weber, Lindenstraße 2a, 35096 Weimar (Lahn), (Geschäftsführerin), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 11.06.2024 um 14:34 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gießen einsehbar.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gießen, 30.08.2024
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