Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Medivia - Fahrdienst OHG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
OHG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ludwigstraße 22, 51145 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRA 32731
EUID
DER3306.HRA32731
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70g IN 217/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Peer Jung
Adresse
Sophienstraße 1, 51149 Köln
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.10.2025 , 15:57 Uhr
Einsichtnahme Forderungsliste
03.05.2026
Prüfungstermin
03.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Medivia - Fahrdienst OHG wird vom Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70g IN 217/25 behandelt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 32731 eingetragen und wird durch die Gesellschafter Herrn Zia Rafati und Frau Shoub Rafati vertreten. Am 06.10.2025 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Peer Jung zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Über sein Vermögen werden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft. Der Prüfungsstichtag für das schriftliche Verfahren ist der 03.06.2026. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind ab dem 03.05.2026 auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 217/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 32731 eingetragenen Medivia - Fahrdienst OHG, Hansestraße 61-63, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafter Herrn Zia Rafati, Hansestraße 61-63, 51149 Köln und …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 217/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 32731 eingetragenen Medivia - Fahrdienst OHG, Hansestraße 61-63, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafter Herrn Zia Rafati, Hansestraße 61-63, 51149 Köln und Frau Shoub Rafati, Hansestraße 61-63, 51149 Köln
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 03.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1213 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70g IN 217/25
Amtsgericht Köln, 04.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 217/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Medivia - Fahrdienst OHG, Hansestraße 61-63, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafter Herrn Zia Rafati und Herrn Shoub Rafati,
ist am 06.10.2025, um 15:57 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 217/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Medivia - Fahrdienst OHG, Hansestraße 61-63, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafter Herrn Zia Rafati und Herrn Shoub Rafati,
ist am 06.10.2025, um 15:57 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Peer Jung, Sophienstraße 1, 51149 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70g IN 217/25
Amtsgericht Köln, 06.10.2025
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