Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
die Planung und Ausführung von Fliesen-, Platten-, Mosaik- und Estricharbeiten und die Ausführung von Steinmetz- und Steinbildhauerarbeiten, beschränkt auf den Zuschnitt und die Verlegung von Werksteinen, Verkleidungen und Belägen aus natürlichen und künstlichen Steinen im Bereich der Baugestaltung.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mietz Natursteine und Fliesen GmbH ist am 05.03.2026 durch das Amtsgericht Köln eröffnet worden. Im Rahmen der Eröffnung sind vorläufige Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jochen Müller bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Verwalters. Zahlungen an die Schuldnerin sind Drittschuldnern verboten, wobei der vorläufige Verwalter zur Einziehung von Bankguthaben und Forderungen ermächtigt ist. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt. Am 29.06.2026 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Das Verfahren ist daraufhin mit Wirkung zum 30.06.2026 eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
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