Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MEGALIFT Bremen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Finienweg 1-3, 28832 Achim
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 210698
EUID
DEP2716.HRB210698
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 178/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Georg Schloenbach
Kanzlei
BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Adresse
Altenwall 23, 28195 Bremen
Termine & Fristen
Eröffnung
01.03.2025 , 17:00 Uhr
Berichtstermin
28.03.2025 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.04.2025
Prüfungstermin
23.05.2025 , 10:00 Uhr
Stichtag besonderer Prüfungstermin
17.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel und die Vermietung von Kranen und Baumaschinen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEGALIFT Bremen GmbH ist am 01.03.2025 um 17:00 Uhr durch das Amtsgericht Verden (Aller) eröffnet worden. Rechtsanwalt Georg Schloenbach ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 25.04.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichtstermin zur Berichterstattung des Verwalters sowie zur Entscheidung über die Person des Verwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses ist am 28.03.2025 anberaumt. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen findet am 23.05.2025 statt. Am 03.03.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf wurde für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen ein besonderer Prüfungstermin mit dem Stichtag 17.04.2026 bestimmt, gegen den bis zu diesem Datum Widerspruch eingelegt werden kann.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 178/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEGALIFT Bremen GmbH, Finienweg 1-3, 28832 Achim (AG Walsrode, HRB 210698), vertr. d.: Bernd Mathias Preuße, Zum Oelhafen 4, 28832 Achim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. ge…
11 IN 178/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEGALIFT Bremen GmbH, Finienweg 1-3, 28832 Achim (AG Walsrode, HRB 210698), vertr. d.: Bernd Mathias Preuße, Zum Oelhafen 4, 28832 Achim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 06.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 178/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEGALIFT Bremen GmbH, Finienweg 1-3, 28832 Achim (AG Walsrode, HRB 210698), vertr. d.: Bernd Mathias Preuße, Zum Oelhafen 4, 28832 Achim, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 03.03.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfü…
11 IN 178/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEGALIFT Bremen GmbH, Finienweg 1-3, 28832 Achim (AG Walsrode, HRB 210698), vertr. d.: Bernd Mathias Preuße, Zum Oelhafen 4, 28832 Achim, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 03.03.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Verden (Aller), 05.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 178/24 : Über das Vermögen der MEGALIFT Bremen GmbH, Finienweg 1-3, 28832 Achim (AG Walsrode, HRB 210698), vertr. d.: Bernd Mathias Preuße, Zum Oelhafen 4, 28832 Achim, (Geschäftsführer), ist am 01.03.2025 um 17:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Georg Schloenbach,…
11 IN 178/24 : Über das Vermögen der MEGALIFT Bremen GmbH, Finienweg 1-3, 28832 Achim (AG Walsrode, HRB 210698), vertr. d.: Bernd Mathias Preuße, Zum Oelhafen 4, 28832 Achim, (Geschäftsführer), ist am 01.03.2025 um 17:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Georg Schloenbach, c/o BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Altenwall 23, 28195 Bremen.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.04.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. am: Freitag, 28.03.2025, 10:00 Uhr, Saal 51, Hauptgebäude, Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
2. am: Freitag, 23.05.2025, 10:00 Uhr, Saal 51, Hauptgebäude, Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller) eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 03.03.2025
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
https://www.amtsgericht-verden.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns/datenschutzerklarungen/
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 178/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEGALIFT Bremen GmbH, Finienweg 1-3, 28832 Achim (AG Walsrode, HRB 210698), vertr. d.: Bernd Mathias Preuße, Zum Oelhafen 4, 28832 Achim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Freitag, 07.08.2026,…
11 IN 178/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MEGALIFT Bremen GmbH, Finienweg 1-3, 28832 Achim (AG Walsrode, HRB 210698), vertr. d.: Bernd Mathias Preuße, Zum Oelhafen 4, 28832 Achim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Freitag, 07.08.2026, 09:30 Uhr, Saal 51, Hauptgebäude, Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller).
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Zur Beilegung eines Rechtsstreits über die Unzulässigkeit einer Aufrechnung nach §§ 96 Abs. 1 Nr. 3, 131 InsO und entsprechend fortbestehende Ansprüche der Schuldnerin aus Vertrag gegen die AS Green Consult GmbH und zur Vermeidung von mit der Fortsetzung des Rechtsstreites verbundenen Risiken stimmt die Gläubigerversammlung dem Abschluss des folgenden Vergleichs mit der AS Green Consult GmbH zu:
- 1. Die Beklagte zahlt an den Kläger in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der MEGALIFT Bremen GmbH einen Betrag i. H. v. 175.000,00 €.
- 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 45 % und die Beklagte zu 55 %.
- 3. Die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
- 4. Den Parteien bleibt nachgelassen, diesen Vergleich binnen einer Frist von 8 Wochen, Eingang bei Gericht ab heute, zu widerrufen.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 16.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.