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Insolvenzprofil
Türkisch-Deutsche Begegnung e.V.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim VR 110165
EUID
DEP2408.VR110165
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
51 IN 28/21
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Nermin Sahin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
29.12.2025
Schlusstermin
20.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Türkisch-Deutsche Begegnung e.V., Am Mönchenhof 5, 31061 Alfeld, ist ein besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen auf den 29.12.2025 festgesetzt worden. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nermin Sahin sind bereits festgesetzt worden. Der verfügbare Massebestand zum 31.12.2025 beläuft sich auf EUR 7.903,04, wobei Forderungen in Höhe von EUR 14.859,93 zu berücksichtigen sind. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Der Schlusstermin findet am 20.05.2026 statt und dient der Erörterung der Schlussrechnung sowie der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Türkisch-Deutsche Begegnung e.V., Am Mönchenhof 5, 31061 Alfeld, Amtsgericht Hildesheim, Geschäfts-Nr.: 51 IN 28/21 soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beziffert sich zum 31.12.2025 auf EUR 7.903,04. Der Betrag mindert sich um die noch zu zahl…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Türkisch-Deutsche Begegnung e.V., Am Mönchenhof 5, 31061 Alfeld, Amtsgericht Hildesheim, Geschäfts-Nr.: 51 IN 28/21 soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beziffert sich zum 31.12.2025 auf EUR 7.903,04. Der Betrag mindert sich um die noch zu zahlenden Gerichtskosten, die Vergütung und den Auslagenersatz der Insolvenzverwalterin sowie die Kosten der Veröffentlichung, zzgl. etwa anfallender Guthabenzinsen. Zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von EUR 14.859,93. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hildesheim unter der Geschäfts-Nr.: 51 IN 28/21 zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Hildesheim, den 16.02.2026
51 IN 28/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 28/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Türkisch-Deutsche Begegnung e.V., Am Mönchehof 5, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, VR 110165), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
20.05.2026.
Der Termin dient der
a) Erörteru…
51 IN 28/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Türkisch-Deutsche Begegnung e.V., Am Mönchehof 5, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, VR 110165), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
20.05.2026.
Der Termin dient der
a) Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 16.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 28/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Türkisch-Deutsche Begegnung e.V., Am Mönchehof 5, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, VR 110165), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nermin Sahin festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Betr…
51 IN 28/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Türkisch-Deutsche Begegnung e.V., Am Mönchehof 5, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, VR 110165), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nermin Sahin festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 8.302,94 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 16.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
51 IN 28/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Türkisch-Deutsche Begegnung e.V., Am Mönchehof 5, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, VR 110165), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf
29.12.2025.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die A…
51 IN 28/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Türkisch-Deutsche Begegnung e.V., Am Mönchehof 5, 31061 Alfeld (Leine) (AG Hildesheim, VR 110165), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf
29.12.2025.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 24.09.2025
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