Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 204439
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Meine Lieblingsinsel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Friesenstraße 12, 26571 Juist
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRB 204439
EUID
DEP3101.HRB204439
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 102/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
23.01.2024
Prüfungstermin
03.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
Zweck des Unternehmens ist der Handel mit Textilien, Modeaccessoires, Geschenkartikeln und allen damit artverwandten Gegenständen sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meine Lieblingsinsel GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann, hat am 05.12.2023 die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Das Amtsgericht Aurich hat diese Festsetzung mit Beschluss vom 23.01.2024 vorgenommen. Als Berechnungsmasse wurden 16.767,08 EUR zugrunde gelegt. Aufgrund der Betriebsfortführung, die zu einem Überschuss von 9.871,32 EUR geführt hat, wurde ein Zuschlag von 15 % gewährt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meine Lieblingsinsel GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann festgesetzt, wobei eine Berechnungsmasse von 16.767,08 EUR zugrunde gelegt wurde. Aufgrund eines Überschusses aus der Bet…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meine Lieblingsinsel GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann festgesetzt, wobei eine Berechnungsmasse von 16.767,08 EUR zugrunde gelegt wurde. Aufgrund eines Überschusses aus der Betriebsfortführung in Höhe von 9.871,32 EUR wurde ein Zuschlag für die Betriebsfortführung gewährt. Später wurde ein besonderer schriftlicher Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 03.03.2025 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 102/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meine Lieblingsinsel GmbH, Friesenstraße 27, 26571 Juist (AG Aurich, HRB 204439), vertr. d.: Anja Schmidt-Liebich (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann festgesetzt worden. Gemä…
9 IN 102/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meine Lieblingsinsel GmbH, Friesenstraße 27, 26571 Juist (AG Aurich, HRB 204439), vertr. d.: Anja Schmidt-Liebich (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Aurich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Mit Schriftsatz vom 05.12.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 16.767,08 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):
Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 9.871,32 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 15 %.
Der beantragte Zuschlag erscheint dem Umfang der erbrachten Tätigkeiten angemessen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Den Beteiligten wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, eine solche wurde nicht abgegeben.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 23.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 102/23
In dem Insolvenzverfahren Meine Lieblingsinsel GmbH, Friesenstraße 12, 26571 Juist (AG Aurich, HRB 204439), vertr. d.: Anja Schmidt-Liebich, (Geschäftsführerin), wird besonderer schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen bestimmt auf 03.03.2025
Anmeldungen könne…
Geschäfts-Nr. 9 IN 102/23
In dem Insolvenzverfahren Meine Lieblingsinsel GmbH, Friesenstraße 12, 26571 Juist (AG Aurich, HRB 204439), vertr. d.: Anja Schmidt-Liebich, (Geschäftsführerin), wird besonderer schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen bestimmt auf 03.03.2025
Anmeldungen können von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Anträge oder Einwendungen müssen spätestens eine Woche vor dem Termin beim Insolvenzgericht eingegangen sein.
Amtsgericht Aurich, 10.01.2025
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