Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Meisel, Elmar Klaus
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Im Kottsiefen 2, 53639 Königswinter
Handelsregister
Amtsgericht Siegburg HRA 3611
EUID
DER3208.HRA3611
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
98 IN 86/24
Phase
Restschuldbefreiungsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Linda Nowak
Adresse
Kölner Straße 33 B, 53840 Troisdorf
Termine & Fristen
Antragstellung
15.08.2024
Eröffnung
04.10.2024 , 15:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.11.2024
Einsichtnahme Forderungen
26.11.2024
Prüfungstermin
27.12.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Elmar Klaus Meisel ist am 04.10.2024 um 15:45 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit durch das Amtsgericht Bonn eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 15.08.2024 vom Schuldner gestellt worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Linda Nowak ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 11.11.2024. Der Stichtag für den Prüfungstermin sowie die erste Gläubigerversammlung ist der 27.12.2024; auf einen separaten Berichtstermin wird verzichtet. Die Tabelle mit den Forderungen und Anmeldeunterlagen werden ab dem 26.11.2024 zur Einsicht niedergelegt. Im weiteren Verfahren ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung als zulässig anerkannt worden, wobei die Erteilung von der Erfüllung der Obliegenheiten abhängt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 86/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Elmar Klaus Meisel, geboren am 01.09.1965, Amselweg 46, 53844 Troisdorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegburg unter HRA 3611 eingetragenen Firma ehemals KVRS Veranstaltungsservice Meisel e.K.…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 86/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Elmar Klaus Meisel, geboren am 01.09.1965, Amselweg 46, 53844 Troisdorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegburg unter HRA 3611 eingetragenen Firma ehemals KVRS Veranstaltungsservice Meisel e.K.
wird der Eröffnungsbeschluss vom 04.10.2024 wie folgt ergänzt:
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet. Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 27.12.2024.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person der Insolvenzverwalterin, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 26.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhemstraße 21, 53111 Bonn , Zimmer Nr. W 1.30 A niedergelegt.
98 IN 86/24
Amtsgericht Bonn, 11.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 86/24
Über das Vermögen
des Herrn Elmar Klaus Meisel, geboren am 01.09.1965, Amselweg 46, 53844 Troisdorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegburg unter HRA 3611 eingetragenen Firma ehemals KVRS Veranstaltungsservice Meisel e.K.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heut…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 86/24
Über das Vermögen
des Herrn Elmar Klaus Meisel, geboren am 01.09.1965, Amselweg 46, 53844 Troisdorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegburg unter HRA 3611 eingetragenen Firma ehemals KVRS Veranstaltungsservice Meisel e.K.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 04.10.2024, um 15:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.08.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Linda Nowak, Kölner Straße 33 B, 53840 Troisdorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
werden spätestens ab dem 26.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.30a (Wilhelmbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
98 IN 86/24
Bonn, 04.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 86/24
98 IN 86/24
AMTSGERICHT BONN
BESCHLUSS
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Elmar Klaus Meisel, Amselweg 46, 53844 Troisdorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegburg unter HRA 3611 eingetragenen Firma ehemals KVRS Veranstaltungsser…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 86/24
98 IN 86/24
AMTSGERICHT BONN
BESCHLUSS
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Elmar Klaus Meisel, Amselweg 46, 53844 Troisdorf, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegburg unter HRA 3611 eingetragenen Firma ehemals KVRS Veranstaltungsservice Meisel e.K.
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dirk Obermüller, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn
ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten des § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Schuldner.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
Bonn, 04.10.2024
Amtsgericht
Jansen
Richterin am Amtsgericht
98 IN 86/24
Amtsgericht Bonn, 04.10.2024
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