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Insolvenzprofil
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die Vermietung und Verpachtung von Immobilien sowie die Verwaltung. Verwertung und Mehrung des eigenen Vermögens
Das Amtsgericht Bonn hat am 02.10.2024 um 08:06 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der RIV GmbH, Bornheim, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 4882 eingetragen und betreibt die Vermietung und Verpachtung von Immobilien sowie die Verwaltung und Verwertung des eigenen Vermögens. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Sebastian Kindel aus Bornheim bestellt. Es sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
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