Produktion von, Handel mit oder Vertrieb von Feinkost, Fleisch- und Wurstwaren im Groß- & Einzelhandel, als Fachgeschäft, in Ladenlokalen, als mobiler Handel, Imbiss, Bistro sowie Beteiligung an anderen Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meisters Wurst- und Fleischwaren Bautzen GmbH ist am 01.04.2025 eröffnet worden. Zuvor war Henry Girbig bereits am 19.02.2025 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Im Rahmen des Eröffnungsbeschlusses wurde ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henry Girbig bestellt. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind bis zum 06.05.2025 anzumelden. Für den Berichtstermin, die Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen sowie den Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wurde derselbe Tag anberaumt: Dienstag, der 17.06.2025 um 10:00 Uhr beim Amtsgericht Dresden. Am 11.06.2025 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 287/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meisters Wurst- und Fleischwaren Bautzen GmbH, Edisonstraße 17, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 39670
vertreten durch den Geschäftsführer Karl Dominick
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 287/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meisters Wurst- und Fleischwaren Bautzen GmbH, Edisonstraße 17, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 39670
vertreten durch den Geschäftsführer Karl Dominick
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 11.06.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 287/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Meisters Wurst- und Fleischwaren Bautzen GmbH, Edisonstraße 17, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 39670
vertreten durch den Geschäftsführer Karl Dominick
- wurde am 19.02.2025 um 14.53 Uhr…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 287/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Meisters Wurst- und Fleischwaren Bautzen GmbH, Edisonstraße 17, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 39670
vertreten durch den Geschäftsführer Karl Dominick
- wurde am 19.02.2025 um 14.53 Uhr Henry Girbig, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 Dresden, Website www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de, Telefax 0351 47782 50, Telefon geschäftlich 0351 47782 0, Email geschäftlich dresden@tiefenbacher.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/541 IN 287/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meisters Wurst- und Fleischwaren Bautzen GmbH, Edisonstraße 17, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 39670
vertreten durch den Geschäftsführer Karl Dominick
- wurde am 01.04.2025 um 09:00 Uhr das I…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/541 IN 287/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meisters Wurst- und Fleischwaren Bautzen GmbH, Edisonstraße 17, 02625 Bautzen, Amtsgericht Dresden , HRB 39670
vertreten durch den Geschäftsführer Karl Dominick
- wurde am 01.04.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Henry Girbig, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 DresdenTelefax: 0351 47782 50 Telefon geschäftlich: 0351 47782 0 Email geschäftlich: dresden@tiefenbacher.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 06.05.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 17.06.2025, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 17.06.2025, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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