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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzgericht hat am 09.10.2026 um 09:51 Uhr die vorläufigen Maßnahmen im Verfahren über das Vermögen der MELA Express GmbH angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 110205 eingetragen und hat ihren Sitz in Saarbrücken. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Udo Michalsky aus St. Ingbert bestellt worden. Der Schuldnerin ist ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen, einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen, ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Die Gläubiger der Schuldnerin sind aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt. Es handelt sich um die Anordnung vorläufiger Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO.
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