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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzgericht hat am 09.10.2026 um 09:26 Uhr die vorläufigen Maßnahmen im Verfahren über das Vermögen der Musik Mohr GmbH angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 16493 eingetragen und hat ihren Sitz in St. Wendel. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Glasow aus Saarbrücken bestellt worden. Der Schuldnerin ist ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt worden. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin, einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen, ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Die Gläubiger der Schuldnerin sind aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Es handelt sich um ein vorläufiges Insolvenzverfahren, da die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens im vorliegenden Text nicht bestätigt ist, sondern lediglich die Anordnung der vorläufigen Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO dokumentiert wird.
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