Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Memminger Brauerei GmbH & Co. Grundstücks KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co.
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Memmingen HRA 10117
EUID
DED2505V.HRA10117
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
2 IN 37/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Oliver Schartl
Kanzlei
Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen
Adresse
Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München
Telefon
+49(89)545110
E-Mail
Termine & Fristen
Beschluss Eröffnung/Sonderinsolvenzverwaltung
19.08.2024
Anzeige Masseunzulänglichkeit in Wegfall geraten
17.10.2024
Bekanntmachung
23.10.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Memminger Brauerei GmbH & Co. Grundstücks KG ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Memmingen. Zum Sonderinsolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Oliver Schartl bestellt. Sein Aufgabengebiet umfasst die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Henrik Brandenburg als Insolvenzverwalter in den Insolvenzverfahren über das Vermögen der Memminger Brauerei GmbH, der Memminger Brauerei Grundstücks-Verwaltungs GmbH sowie der Memminger Brauerei-Logistik GmbH angemeldeten Forderungen. In diesem Bereich hat allein der Sonderinsolvenzverwalter die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Memminger Brauerei GmbH & Co. Grundstücks KG ist anhängig. Das Amtsgericht Memmingen hat am 19.08.2024 die Anordnung der Sonderinsolvenzverwaltung beschlossen und Rechtsanwalt Oliver Schartl zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Wirkungskreis umfasst die Prüfung der Fo…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Memminger Brauerei GmbH & Co. Grundstücks KG ist anhängig. Das Amtsgericht Memmingen hat am 19.08.2024 die Anordnung der Sonderinsolvenzverwaltung beschlossen und Rechtsanwalt Oliver Schartl zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Wirkungskreis umfasst die Prüfung der Forderungsanmeldungen des Insolvenzverwalters im Verfahren über das Vermögen der Memminger Brauerei Grundstücks-Verwaltungs GmbH. Am 17.10.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die angezeigte Masseunzulänglichkeit in Wegfall geraten ist. Gegen die Beschlüsse kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 37/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Memminger Brauerei GmbH & Co. Grundstücks KG, Dr.-Karl-Lenz-Straße 68, 87700 Memmingen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Memminger Brauerei Grundstücks-Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Hund Jörn Stephan und Kess…
2 IN 37/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Memminger Brauerei GmbH & Co. Grundstücks KG, Dr.-Karl-Lenz-Straße 68, 87700 Memmingen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Memminger Brauerei Grundstücks-Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Hund Jörn Stephan und Kesselschläger Wolfgang Karl Gustav
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRA 10117
- Schuldnerin -
1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Oliver Schartl
Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München
Telefondurchwahl: +49(89)54511121,Telefon: +49(89)545110
Telefax: +49(89)54511444
Email: oliver.schartl@mhbk.de
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Henrik Brandenburg jeweils als Insolvenzverwalter in den Insolvenzverfahren über das Vermögen der Memminger Brauerei GmbH, der Memminger Brauerei Grundstücks-Verwaltungs GmbH sowie der Memminger Brauerei-Logistik GmbH angemeldeten Forderungen.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Memmingen
Buxacher Str. 6
87700 Memmingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 28.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 37/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Memminger Brauerei GmbH & Co. Grundstücks KG, Dr.-Karl-Lenz-Straße 68, 87700 Memmingen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Memminger Brauerei Grundstücks-Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Hund Jörn Stephan und Kess…
2 IN 37/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Memminger Brauerei GmbH & Co. Grundstücks KG, Dr.-Karl-Lenz-Straße 68, 87700 Memmingen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Memminger Brauerei Grundstücks-Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Hund Jörn Stephan und Kesselschläger Wolfgang Karl Gustav
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRA 10117
- Schuldnerin -
erlässt das Amtsgericht Memmingen am 19.08.2024 folgenden
Beschluss
Es wird Sonderinsolvenzverwaltung angeordnet.
Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Herr Rechtsanwalt Oliver Schartl
Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen
Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München
Wirkungskreis des Sonderinsolvenzverwalters:
Prüfung der Forderungsanmeldungen des Insolvenzverwalters im Verfahren 2 IN 16/24 Memminger Brauerei Grundstücks-Verwaltungs GmbH
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Memmingen
Buxacher Str. 6
87700 Memmingen
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht, 19.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 37/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Memminger Brauerei GmbH & Co. Grundstücks KG, Dr.-Karl-Lenz-Straße 68, 87700 Memmingen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Memminger Brauerei Grundstücks-Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Hund Jörn Stephan und Kess…
2 IN 37/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Memminger Brauerei GmbH & Co. Grundstücks KG, Dr.-Karl-Lenz-Straße 68, 87700 Memmingen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Memminger Brauerei Grundstücks-Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Hund Jörn Stephan und Kesselschläger Wolfgang Karl Gustav
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRA 10117
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 17.10.2024 angezeigt, dass die angezeigte Masseunzulänglichkeit in Wegfall geraten ist.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 23.10.2024
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