Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Memminger Brauerei Grundstücks-Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Dr.-Karl-Lenz-Straße 68, 87700 Memmingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Memmingen HRB 10347
EUID
DED2505V.HRB10347
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
2 IN 16/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Oliver Schartl
Rolle
Sonderinsolvenzverwalter
Kanzlei
Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen
Adresse
Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München
Telefon
+49(89)545110
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
06.06.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.07.2024
Widerspruchsfrist Ende
29.08.2024
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Firma Memminger Brauerei GmbH & Co. Grundstücks KG mit dem Sitz in Memmingen, die insbesondere Grundstücke erwirbt, veräußert und verwaltet, die Vermietung und Verpachtung von Immobilien und sonstigen Gegenständen sowie den Betrieb von Gaststätten und den Handel mit Gaststättenzubehör aller Art betreibt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Memminger Brauerei Grundstücks-Verwaltungs GmbH ist am 06.06.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henrik Brandenburg bestellt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 18.07.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 29.08.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollte Beschlussfassungen über bestimmte Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis zum 18.07.2024. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Zudem ist Rechtsanwalt Oliver Schartl zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt worden, dessen Aufgabengebiet die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Henrik Brandenburg angemeldeten Forderungen umfasst. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Memminger Brauerei Grundstücks-Verwaltungs GmbH ist am 06.06.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henrik Brandenburg bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 18.07.20…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Memminger Brauerei Grundstücks-Verwaltungs GmbH ist am 06.06.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henrik Brandenburg bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 18.07.2024 anzumelden. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Am 29.07.2024 hat das Amtsgericht Memmingen die Anordnung einer Sonderinsolvenzverwaltung getroffen und Rechtsanwalt Oliver Schartl zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Dieser ist mit der abschließenden Prüfung der Forderungen im Verfahren über das Vermögen der Memminger Brauerei GmbH betraut.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 16/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Memminger Brauerei Grundstücks-Verwaltungs GmbH, Dr.-Karl-Lenz-Straße 68, 87700 Memmingen, vertreten durch die Geschäftsführer Hund Jörn und Kesselschläger Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 10347
- Schuldnerin -
1.…
2 IN 16/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Memminger Brauerei Grundstücks-Verwaltungs GmbH, Dr.-Karl-Lenz-Straße 68, 87700 Memmingen, vertreten durch die Geschäftsführer Hund Jörn und Kesselschläger Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 10347
- Schuldnerin -
1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Oliver Schartl
Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München
Telefondurchwahl: +49(89)54511121,Telefon: +49(89)545110
Telefax: +49(89)54511444
Email: oliver.schartl@mhbk.de
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Henrik Brandenburg als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Memminger Brauerei GmbH angemeldeten Forderungen.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Memmingen
Buxacher Str. 6
87700 Memmingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 28.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 16/24
In dem Verfahren über den Antrag d.
Memminger Brauerei Grundstücks-Verwaltungs GmbH, Dr.-Karl-Lenz-Straße 68, 87700 Memmingen, vertreten durch die Geschäftsführer Hund Jörn und Kesselschläger Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 10347
- Schuldnerin -
Geschäftszwei…
2 IN 16/24
In dem Verfahren über den Antrag d.
Memminger Brauerei Grundstücks-Verwaltungs GmbH, Dr.-Karl-Lenz-Straße 68, 87700 Memmingen, vertreten durch die Geschäftsführer Hund Jörn und Kesselschläger Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 10347
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gesellschaften
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 06.06.2024 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Henrik Brandenburg
Hirnbeinstraße 15, 87435 Kempten (Allgäu)
Telefon: +49(831)206914-70
Telefax: +49(831)206914-79
Email: henrik.brandenburg@mhbk.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 18.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.08.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 18.07.2024, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 05.02.2024 beim Insolvenzgericht Memmingen eingegangen.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 06.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 16/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Memminger Brauerei Grundstücks-Verwaltungs GmbH, Dr.-Karl-Lenz-Straße 68, 87700 Memmingen, vertreten durch die Geschäftsführer Hund Jörn und Kesselschläger Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 10347
- Schuldnerin -
er…
2 IN 16/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Memminger Brauerei Grundstücks-Verwaltungs GmbH, Dr.-Karl-Lenz-Straße 68, 87700 Memmingen, vertreten durch die Geschäftsführer Hund Jörn und Kesselschläger Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 10347
- Schuldnerin -
erlässt das Amtsgericht Memmingen am 29.07.2024 folgenden
Beschluss
Es wird Sonderinsolvenzverwaltung angeordnet.
Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Herr Rechtsanwalt Oliver Schartl
Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen
Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München
Wirkungskreis des Sonderinsolvenzverwalters:
Prüfung der Forderungsanmeldungen des Insolvenzverwalters im Verfahren 2 IN 37/23 Memminger Brauerei GmbH & Co. Grundstücks KG
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Memmingen
Buxacher Str. 6
87700 Memmingen
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 29.07.2024
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