Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Wolfgang Franz Mende sowie der Firma Wolfgang Mende Umzüge und Möbellagerung e.K. ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Verwertung der Insolvenzmasse beendet und die Zustimmung zur Schlussverteilung erhalten. Die Schlussverteilung ist für den 06.03.2026 angekündigt. Von den Gläubigern können bis zum 20.04.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben werden. Im Vorfeld wurden Forderungen geprüft; gegen nachträglich angemeldete Forderungen konnte bis zum 25.08.2025 Widerspruch eingelegt werden. Für den vorläufigen sowie den endgültigen Insolvenzverwalter wurden Vergütungen und Auslagen festgesetzt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Wolfgang Franz Mende sowie der Firma Wolfgang Mende Umzüge und Möbellagerung e.K. ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurden vorläufige Maßnahmen ergriffen und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, dessen Vergütung festgesetzt wurde. Später erfolgte die Bestellung…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Wolfgang Franz Mende sowie der Firma Wolfgang Mende Umzüge und Möbellagerung e.K. ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurden vorläufige Maßnahmen ergriffen und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, dessen Vergütung festgesetzt wurde. Später erfolgte die Bestellung eines endgültigen Insolvenzverwalters, dessen Vergütung basierend auf einer Masse von 448.386,29 EUR ermittelt wurde. Eine Gläubigerversammlung am 12.09.2024 stimmte einem Vergleich zu, wonach Frau Angelika Bach-Diethelm 80.000,00 EUR zur Abgeltung von Ansprüchen aus der Insolvenzanfechtung zahlt. Nachträglich angemeldete Forderungen wurden im schriftlichen Verfahren geprüft. Das Verfahren ist nun in der Phase der Schlussverteilung. Die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen belaufen sich auf 1.483.785,63 EUR, während zur Verteilung ein Betrag von 273.246,70 EUR bereitsteht. Der Termin für die Schlussverteilung ist der 06.03.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1228/21 M-14-1 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Wolfgang Franz Mende soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main -Insolvenzgericht-niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 1.483.785,63 €. Zur…
810 IN 1228/21 M-14-1 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Wolfgang Franz Mende soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main -Insolvenzgericht-niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 1.483.785,63 €. Zur Verteilung steht ein Betrag von 273.246,70 € zur Verfügung.
Amtsgericht Frankfurt am Main -Insolvenzgericht-, den 06.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1228/21 M-14-1 In dem Insolvenzverfahren Wolfgang Franz Mende, geboren am 17.11.1951, In den Jägergärten 24, 65719 Hofheim, Wolfgang Mende Umzüge und Möbellagerung e.K.
Fa. Wolfgang Mende Umzüge (AG Frankfurt am Main, HRA 46970), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nach…
810 IN 1228/21 M-14-1 In dem Insolvenzverfahren Wolfgang Franz Mende, geboren am 17.11.1951, In den Jägergärten 24, 65719 Hofheim, Wolfgang Mende Umzüge und Möbellagerung e.K.
Fa. Wolfgang Mende Umzüge (AG Frankfurt am Main, HRA 46970), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 20.04.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 03.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
03.03.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 1228/21 M-14-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Wolfgang Franz Mende, geboren am 17.11.1951, In den Jägergärten 24, 65719 Hofheim, Wolfgang Mende Umzüge und Möbellagerung e.K.
Fa. Wolfgang Mende Umzüge (AG Frankfurt am Main, HRA 46970),
wer…
Amtsgericht Frankfurt am Main
03.03.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 1228/21 M-14-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Wolfgang Franz Mende, geboren am 17.11.1951, In den Jägergärten 24, 65719 Hofheim, Wolfgang Mende Umzüge und Möbellagerung e.K.
Fa. Wolfgang Mende Umzüge (AG Frankfurt am Main, HRA 46970),
werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR xxx
Auslagenpauschale: EUR xxx
Umsatzsteuer: EUR xxx
Summe: EUR xxx
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 167.610,53 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR xxx. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund Betriebsfortführung die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 10 % auf insgesamt 35 %.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR xxx ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
03.03.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 1228/21 M-14-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Wolfgang Franz Mende, geboren am 17.11.1951, In den Jägergärten 24, 65719 Hofheim, Wolfgang Mende Umzüge und Möbellagerung e.K.
Fa. Wolfgang Mende Umzüge (AG Frankfurt am Main, HRA 46970),
wer…
Amtsgericht Frankfurt am Main
03.03.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 1228/21 M-14-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Wolfgang Franz Mende, geboren am 17.11.1951, In den Jägergärten 24, 65719 Hofheim, Wolfgang Mende Umzüge und Möbellagerung e.K.
Fa. Wolfgang Mende Umzüge (AG Frankfurt am Main, HRA 46970),
werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR xxx
Auslagen EUR xxx
Zustellungsauslagen EUR xxx
Umsatzsteuer EUR xxx
Summe EUR xxx
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 448.386,29 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR xxx, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich ´erschwerte Vermögensermittlung, Hilfe bei selbständiger Tätigkeit geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 30 % auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR xxx rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1228/21 M-14-1 In dem Insolvenzverfahren Wolfgang Franz Mende, geboren am 17.11.1951, In den Jägergärten 24, 65719 Hofheim, Wolfgang Mende Umzüge und Möbellagerung e.K.
Fa. Wolfgang Mende Umzüge (AG Frankfurt am Main, HRA 46970), wird die Prüfung der bis zum 11.08.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangig…
810 IN 1228/21 M-14-1 In dem Insolvenzverfahren Wolfgang Franz Mende, geboren am 17.11.1951, In den Jägergärten 24, 65719 Hofheim, Wolfgang Mende Umzüge und Möbellagerung e.K.
Fa. Wolfgang Mende Umzüge (AG Frankfurt am Main, HRA 46970), wird die Prüfung der bis zum 11.08.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 25.08.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 16.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1228/21 M-14-1 In dem Insolvenzverfahren Wolfgang Franz Mende, geboren am 17.11.1951, In den Jägergärten 24, 65719 Hofheim, Wolfgang Mende Umzüge und Möbellagerung e.K.
Fa. Wolfgang Mende Umzüge (AG Frankfurt am Main, HRA 46970), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 12.09.2024, 10:30 Uhr,…
810 IN 1228/21 M-14-1 In dem Insolvenzverfahren Wolfgang Franz Mende, geboren am 17.11.1951, In den Jägergärten 24, 65719 Hofheim, Wolfgang Mende Umzüge und Möbellagerung e.K.
Fa. Wolfgang Mende Umzüge (AG Frankfurt am Main, HRA 46970), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 12.09.2024, 10:30 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung: Die Zustimmung zum folgenden Vergleich:
Zur Abgeltung etwaiger Ansprüche aus Insolvenzanfechtung in Bezug auf die Übertragung es Eigentums am Grundstück "In den Jägergärten 24" zahlt Frau Angelika Bach-Diethelm an den Insolvenzverwalter einen Betrag in Höhe von 80.000,00 €.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Frankfurt am Main, 07.08.2024
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