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Insolvenzprofil
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Antrag / Prüfung
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Insolvenzeröffnung
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Der Erwerb, das Halten und Verwalten von (Mehrheits-) Beteiligungen an anderen Unternehmen, jeweils in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Meyer Premium Holding UG (haftungsbeschränkt) ist durch Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 12.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens war am 21.01.2026 bei Gericht eingegangen und datiert vom 16.01.2026.
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