Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Netterdon, Michael
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Saarland
Adresse
Josefaschacht 5, 66346 Püttlingen
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRA 8355
EUID
DEV1109.HRA8355
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
110 IN 58/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.01.2025 , 09:22 Uhr
Eröffnung
05.03.2025 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.05.2025
Einsichtnahme Forderungen
15.05.2025
Berichtstermin
29.05.2025
Prüfungstermin
16.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über den Nachlass des am 14.06.2024 verstorbenen Michael Netterdon ist am 05.03.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 08.05.2025. Der Berichts- und Prüfungstermin, der dem Stichtag für die Einreichung schriftlicher Stellungnahmen entspricht, ist am 29.05.2025 angesetzt. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Für nachträglich angemeldete Forderungen ist ein gesonderter Prüfungsstichtag am 16.03.2026 bestimmt, an dem ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen muss.
Das Insolvenzverfahren über den Nachlass des am 14.06.2024 verstorbenen Michael Netterdon ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 05.03.2025 um 11:00 Uhr eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 21.01.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe zum vorläufigen Insolvenzverwalt…
Das Insolvenzverfahren über den Nachlass des am 14.06.2024 verstorbenen Michael Netterdon ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 05.03.2025 um 11:00 Uhr eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 21.01.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit dem Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 08.05.2025. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 29.05.2025. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen einreichen. Die Forderungsliste und Unterlagen sind ab dem 15.05.2025 zur Einsicht niedergelegt. Für nachträglich angemeldete Forderungen ist der Prüfungsstichtag der 16.03.2026, an dem schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 58/24
In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass
betreffend das gemäß § 35 Abs. 2 InsO freigegebene Sondervermögen aus selbständiger Tätigkeit des am 14.06.2024 verstorbenen Herrn Michael Netterdon, geboren am 22.06.1953, zuletzt wohnhaft gewesen Rhe…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 58/24
In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass
betreffend das gemäß § 35 Abs. 2 InsO freigegebene Sondervermögen aus selbständiger Tätigkeit des am 14.06.2024 verstorbenen Herrn Michael Netterdon, geboren am 22.06.1953, zuletzt wohnhaft gewesen Rheinstraße 92, 66127 Saarbrücken, früherer Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 8355 eingetragenen Firma Netterdon Gebäudeservice
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 19 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
110 IN 58/24
Amtsgericht Saarbrücken, 18.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 58/24
Über den Nachlass
das freigegebene Sondervermögen aus selbstständiger Tätigkeit des am 14.06.2024 verstorbenen Herrn Michael Netterdon, geboren am 22.06.1953, zuletzt wohnhaft gewesen Rheinstraße 92, 66127 Saarbrücken, früherer Inhaber der im Ha…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 58/24
Über den Nachlass
das freigegebene Sondervermögen aus selbstständiger Tätigkeit des am 14.06.2024 verstorbenen Herrn Michael Netterdon, geboren am 22.06.1953, zuletzt wohnhaft gewesen Rheinstraße 92, 66127 Saarbrücken, früherer Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 8355 eingetragenen Firma Netterdon Gebäudeservice
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 05.03.2025, um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken, Telefon: 0681/ 588 1670, Fax: 0681/ 588 1679.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Nachlasses in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Nachlass hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Erben oder sonstige bisher Verfügungsberechtigte zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 29.05.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 15.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 19 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Hinweis:
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Sie kann auch als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder als signiertes elektronisches Dokument auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht allerdings nicht.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
110 IN 58/24
Saarbrücken, 05.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 58/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über
das freigegebene Sondervermögen aus selbstständiger Tätigkeit des am 14.06.2024 verstorbenen Herrn Michael Netterdon, geboren am 22.06.1953, zuletzt wohnhaft gewesen Rheinstraße 92, 66127 Saarbrücken, frü…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 58/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über
das freigegebene Sondervermögen aus selbstständiger Tätigkeit des am 14.06.2024 verstorbenen Herrn Michael Netterdon, geboren am 22.06.1953, zuletzt wohnhaft gewesen Rheinstraße 92, 66127 Saarbrücken, früherer Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 8355 eingetragenen Firma Netterdon Gebäudeservice
ist am 21.01.2025, 09:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken bestellt.
Den Erben und anderen Verfügungsberechtigten wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Nachlass einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Personen, die gegenüber dem Nachlass Verpflichtungen haben, werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
110 IN 58/24
Amtsgericht Saarbrücken, 21.01.2025
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