Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MGB Mitteldeutsche Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH ist eröffnet. Der Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird auf den 15.10.2024 um 10:00 Uhr im Justizzentrum Halle (Saale) bestimmt. Dieser Termin dient der Beschlussfassung über die Beibehaltung oder Auflösung des Gläubigerausschusses. Der Verwalter hat in einem Schreiben vom 05.09.2024 die Gründe für eine Abberufung bzw. Auflösung dargelegt, das zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Halle (Saale) niedergelegt ist. Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben sich einstimmig für dessen Auflösung ausgesprochen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 267/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MGB Mitteldeutsche Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH, Markt 1, 06618 Naumburg (Saale) (AG Stendal, HRB 20789), vertr. d.: Hardy Hanschke, Dr.-Friedrich-Röhr-Str. 8, 06618 Naumburg (Saale), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubig…
59 IN 267/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MGB Mitteldeutsche Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH, Markt 1, 06618 Naumburg (Saale) (AG Stendal, HRB 20789), vertr. d.: Hardy Hanschke, Dr.-Friedrich-Röhr-Str. 8, 06618 Naumburg (Saale), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 15.10.2024, 10:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über die Beibehaltung oder Auflösung des Gläubigerausschusses. Bezug genommen wird auf das Schreiben des Verwalters vom 05.09.2024. Das entsprechende Schreiben thematisiert die Gründe für eine Abberufung bzw. Auflösung des Gläubigerausschusses und ist zwecks Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Halle (Saale) niedergelegt. Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben sich einstimmig für die Abberufung bzw. Auflösung des Gläubigerausschusses ausgesprochen. Auch die entsprechenden Erklärungen der Mitglieder des Gläubigerausschusses sind zwecks Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Halle (Saale) - Insolvenzabteilung - niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 11.09.2024
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