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Insolvenzprofil
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MGF Metallguss Finsterwalde GmbH sind verschiedene Beschlüsse gefasst worden. Am 15. Mai 2024 sowie am 25. Juni 2024 wurden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläubigerausschussmitgliedes festgesetzt. Am 30. Juli 2024 ist die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters gemäß § 2 InsVV sowie die Auslagen gemäß § 8 InsVV auf Basis einer Insolvenzmasse in Höhe von 7.802.6625,00 € festgesetzt worden; hierbei wurde ein Zuschlag von 125 % für Arbeitnehmerangelegenheiten, Insolvenzgeldvorfinanzierung, Betriebsfortführung und Sanierungsbemühungen beschlossen. Ein weiterer Beschluss zur Vergütung des Gläubigerausschussmitgliedes ist am 10. Dezember 2025 dokumentiert.
Originalbekanntmachung · Laufendes Insolvenzverfahren
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