Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MGF Metallguss Finsterwalde GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 9118
EUID
DEG1103.HRB9118
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 206/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Beschluss Vergütung Gläubigerausschuss
15.05.2024
Beschluss Vergütung Gläubigerausschuss
25.06.2024
Beschluss Verwaltervergütung
30.07.2024
Beschluss Vergütung Gläubigerausschuss
10.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MGF Metallguss Finsterwalde GmbH sind verschiedene Beschlüsse gefasst worden. Am 15. Mai 2024 sowie am 25. Juni 2024 wurden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläubigerausschussmitgliedes festgesetzt. Am 30. Juli 2024 ist die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters gemäß § 2 InsVV sowie die Auslagen gemäß § 8 InsVV auf Basis einer Insolvenzmasse in Höhe von 7.802.6625,00 € festgesetzt worden; hierbei wurde ein Zuschlag von 125 % für Arbeitnehmerangelegenheiten, Insolvenzgeldvorfinanzierung, Betriebsfortführung und Sanierungsbemühungen beschlossen. Ein weiterer Beschluss zur Vergütung des Gläubigerausschussmitgliedes ist am 10. Dezember 2025 dokumentiert.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MGF Metallguss Finsterwalde GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 9118 CB), Geschäftszweig: Betrieb von Gießereien, Entwicklung Aluminium-Teile, Am Holländer 15, 03238 Finsterwalde, eingetragener Sitz: Finsterwalde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MGF Metallguss Finsterwalde GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 9118 CB), Geschäftszweig: Betrieb von Gießereien, Entwicklung Aluminium-Teile, Am Holländer 15, 03238 Finsterwalde, eingetragener Sitz: Finsterwalde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Waldek, Dorfstraße 88, 15913 Byhleguhre, sind die Vergütung in Höhe von 3.723,50 € und die zu erstattenden Auslagen in Höhe von 706,33 € eines Gläubigerausschussmitgliedes festgesetzt worden (§ 73 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Cottbus, den 15. Mai 2024, Az: 63 IN 206/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MGF Metallguss Finsterwalde GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 9118 CB), Geschäftszweig: Betrieb von Gießereien, Entwicklung Aluminium-Teile, Am Holländer 15, 03238 Finsterwalde, eingetragener Sitz: Finsterwalde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MGF Metallguss Finsterwalde GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 9118 CB), Geschäftszweig: Betrieb von Gießereien, Entwicklung Aluminium-Teile, Am Holländer 15, 03238 Finsterwalde, eingetragener Sitz: Finsterwalde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Waldek, Dorfstraße 88, 15913 Byhleguhre, sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläubigerausschussmitgliedes festgesetzt worden (§ 73 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Cottbus, den 25. Juni 2024, Az: 63 IN 206/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MGF Metallguss Finsterwalde GmbH, Am Holländer 15, 03238 Finsterwalde sind die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 7.802.625,00 € nebst Umsatzst…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MGF Metallguss Finsterwalde GmbH, Am Holländer 15, 03238 Finsterwalde sind die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters gem. § 2 InsVV, die Auslagen gem. § 8 InsVV aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 7.802.625,00 € nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurde ein Zuschlag von 125 % festgesetzt für Arbeitnehmerangelegenheiten, Insolvenzgeldvorfinanzierung, Betriebsfortführung, Sanierungsbemühungen. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, ist gem. § 64 Abs. 3 InsO der Rechtsbehelf der Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist ausschließlich beim Amtsgericht Cottbus in der oben genannten Frist und Form einzulegen. Amtsgericht Cottbus, den 30. Juli 2024, Az: 63 IN 206/22
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MGF Metallguss Finsterwalde GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 9118 CB), Geschäftszweig: Betrieb von Gießereien, Entwicklung Aluminium-Teile, Am Holländer 15, 03238 Finsterwalde, eingetragener Sitz: Finsterwalde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MGF Metallguss Finsterwalde GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 9118 CB), Geschäftszweig: Betrieb von Gießereien, Entwicklung Aluminium-Teile, Am Holländer 15, 03238 Finsterwalde, eingetragener Sitz: Finsterwalde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Waldek, Dorfstraße 88, 15913 Byhleguhre, ist die Vergütung Gläubigerausschussmitgliedes festgesetzt worden (§ 73 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Cottbus, den 10. Dezember 2025, 63 IN 206/22
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