Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Netrix Handeslgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 16543
EUID
DEG1103.HRB16543
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 37/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.05.2024 , 11:10 Uhr
Eröffnung
25.07.2024 , 10:51 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.09.2024
Berichtstermin
30.09.2024
Prüfungstermin
30.09.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Netrix Handelsgesellschaft mbH, eingetragen im Handelsregister des Registergerichts Cottbus unter HRB 16543 CB, ist heute, am 17.05.2024, ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini bestellt worden. Zudem ist ein Zustimmungsvorbehalt gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO angeordnet worden. Das Verfahren befindet sich derzeit in der Phase der vorläufigen Maßnahmen zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Netrix Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Schönefeld ist am 25.07.2024 eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war bereits zuvor Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini bestellt worden, der nun auch als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt wurde. Gläubiger haben ih…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Netrix Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Schönefeld ist am 25.07.2024 eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war bereits zuvor Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini bestellt worden, der nun auch als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt wurde. Gläubiger haben ihre Forderungen bis zum 06.09.2024 anzumelden. Der Berichts- und Prüfungstermin ist auf den 30. September 2024 angesetzt, an dem auch Widersprüche gegen Forderungen oder Anträge zur Beschlussfassung einzureichen sind. Die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 16.09.2024 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Netrix Handelsgesellschaft mbH (Registergericht: Cottbus HRB 16543 CB) eingetragener Sitz: Willy-Brandt-Platz 2, 12529 Schönefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Herholz, Britzer Damm 203, 12347 Berlin Neukölln i…
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Netrix Handelsgesellschaft mbH (Registergericht: Cottbus HRB 16543 CB) eingetragener Sitz: Willy-Brandt-Platz 2, 12529 Schönefeld, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick Herholz, Britzer Damm 203, 12347 Berlin Neukölln ist heute, am 17.05.2024 um 11:10 Uhr zum vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin bestellt und ein Zustimmungsvorbehalte angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO):
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Netrix Handelsgesellschaft mbH, Willy-Brandt-Platz 2, 12529 Schönefeld, wurde am 25.07.2024, um 10:51 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin. Forderungen der Insolvenzg…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Netrix Handelsgesellschaft mbH, Willy-Brandt-Platz 2, 12529 Schönefeld, wurde am 25.07.2024, um 10:51 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 16.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Montag, 30. September 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 31. Juli 2024, Az.: 63 IN 37/24
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