Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MGM Cosmetics GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 157316
EUID
DEK1101.HRB157316
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 454/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Kévin P.-H. Tanguy
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Mittelweg 9, 20148 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.11.2025 , 13:59 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MGM Cosmetics GmbH, Hamburg, sind am 20.11.2025 um 13:59 Uhr vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Kévin P.-H. Tanguy. Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Den Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin sind untersagt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 454/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 157316 eingetragenen MGM Cosmetics GmbH, Mittelweg 162, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Sinervo,
Geschäftszweig: Gege…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 454/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 157316 eingetragenen MGM Cosmetics GmbH, Mittelweg 162, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Sinervo,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Vermarktung von Kosmetik- und Körperpflegeprodukten, Geschäfte bzgl. Merchandising und Lizenzgeschäfte bzgl. Marken
ist am 20.11.2025, um 13:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Kévin P.-H. Tanguy, Mittelweg 9, 20148 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 454/25
Amtsgericht Hamburg, 20.11.2025
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