Der Betrieb und die Unterhaltung von Restaurants und sonstigen Gastronomiebetrieben sowie das Angebot sämtlicher hiermit verbundener Tätigkeiten und Dienstleistungen. Daneben ist Gegenstand des Unternehmens die Ausstellung und die Vermittlung von Kunstgegenständen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JJT Gastrokonzept GmbH ist am 01.04.2025 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Eggen. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 26.0
. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Ein Stichtag für den Bericht- und Prüfungstermin ist der 16.06.2025. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Berechnungsmasse von 70.429,12 EUR zugrunde gelegt wurde. Zudem wurde ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung auf den 05.01.2026 um 09:15 Uhr im E 2 bestimmt, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO zu beschließen, insbesondere über die Nichtverfolgung von Haftungsansprüchen gegen den Geschäftsführer Herrn Tarik Hamdanieh.
Am 17.01.2025 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der JJT Gastrokonzept GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Alexander Eggen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.04.2025 um 12:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Gläubigern wurde eine Fris…
Am 17.01.2025 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der JJT Gastrokonzept GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Alexander Eggen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.04.2025 um 12:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Gläubigern wurde eine Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen bis zum 26.05.2025 gesetzt. Als Stichtag für den Bericht- und Prüfungstermin ist der 16.06.2025 bestimmt worden. In einem späteren Verfahrensschritt ist die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Zudem ist ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung auf den 05.01.2026 um 09:15 Uhr anberaumt, der der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen dient.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 6/25 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JJT Gastrokonzept GmbH vertr.d.d.GF Tarik Hamdanieh, Krebsmühle 1, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14392), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Montag, 05.01.2026, 09:15 Uhr, E 2.
Der Termin dient d…
61 IN 6/25 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JJT Gastrokonzept GmbH vertr.d.d.GF Tarik Hamdanieh, Krebsmühle 1, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14392), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Montag, 05.01.2026, 09:15 Uhr, E 2.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer Herrn Tarek Hamdanieh nicht weiter zu verfolgen.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 24.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 6/25 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JJT Gastrokonzept GmbH vertr.d.d.GF Tarik Hamdanieh, Krebsmühle 1, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14392), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Alexander Eggen festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. …
61 IN 6/25 Ku: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JJT Gastrokonzept GmbH vertr.d.d.GF Tarik Hamdanieh, Krebsmühle 1, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14392), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Alexander Eggen festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 45 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 25.11.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 70.429,12 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Für die Betriebsfortführung und die Sanierungsbemühungen im vorläufigen Verfahren wird ein Gesamtzuschlag von 45 % gewährt, sodass eine Bruchteilsvergütung von insgesamt 70 % gewährt wird.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 28.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 6/25 Ku: Über das Vermögen der JJT Gastrokonzept GmbH vertr.d.d.GF Tarik Hamdanieh, Krebsmühle 1, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14392), ist am 01.04.2025 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Alexander Eggen, c/o Schulze & Braun Rechtsnwaltsges…
61 IN 6/25 Ku: Über das Vermögen der JJT Gastrokonzept GmbH vertr.d.d.GF Tarik Hamdanieh, Krebsmühle 1, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14392), ist am 01.04.2025 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Alexander Eggen, c/o Schulze & Braun Rechtsnwaltsges. mbH, Olof Palme Str. 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069 50986155.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.05.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Bericht- und Prüfungstermin entspricht, ist der 16.06.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Schließung des Geschäftsbetriebs,
Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert abhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich oder eine Schiedsvertrag zu schließen.
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (26.05.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (16.06.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind fol-gende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden
spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung
des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die
Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 02.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 61 IN 6/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JJT Gastrokonzept GmbH, vertr.d.d.GF Tarik Hamdanieh, Krebsmühle 1, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14392), ist am 17.01.2025 um 10:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordn…
Az.: 61 IN 6/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JJT Gastrokonzept GmbH, vertr.d.d.GF Tarik Hamdanieh, Krebsmühle 1, 61440 Oberursel (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14392), ist am 17.01.2025 um 10:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Eggen, c/o Schulze & Braun Rechtsnwaltsges. mbH, Olof Palme Str. 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069 50986155 bestellt worden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 17.01.2025
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