Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 766044
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MHOC GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Am Mühlweg 1, 73262 Reichenbach an der Fils
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 766044
EUID
DEB8534.HRB766044
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
14 IN 128/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Rainer Tillmann
Adresse
Flughafenstrasse 59, 70629 Stuttgart
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
21.07.2026
Widerspruchsfrist
29.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Befähigung von Individuen und Gemeinschaften, Unternehmen, Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung und Staaten jeweils an sich und im Zusammenspiel untereinander. Die Gesellschaft ermöglicht den zeitgemäßen Umgang mit Daten, Informationen, neuen Technologien, neuen Produkten und Dienstleistungen, in der Entwicklung und im Betrieb von Wertschöpfungsnetzwerken und dem Aufbau derer jeweiligen und gemeinsamen DigitalDNA.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MHOC GmbH erfolgt die Prüfung der bis zum 21.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren (Tabellenblattnummer 13-19). Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 21.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein wirksamer Widerspruch erfordert ein unterschriebenes Schreiben an das oben genannte Aktenzeichen oder eine Niederschrift der Geschäftsstelle; eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MHOC GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Esslingen ist. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Markus Heinrich Otto vertreten. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Rainer Tillmann als Insolvenzverw…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MHOC GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Esslingen ist. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Markus Heinrich Otto vertreten. Im Verfahren ist Rechtsanwalt Rainer Tillmann als Insolvenzverwalter bestellt. Die Vergütung und die Auslagen des Verwalters sind festgesetzt worden; dabei war von einem Vermögenswert in Höhe von 0,00 EUR auszugehen. Es finden sich Hinweise auf eine beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 Abs. 2 InsO. Eine Frist zur Widerspruchserhebung gegen Forderungsanmeldungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und die beabsichtigte Verfahrenseinstellung lief bis zum 29.09.2026. Zudem war eine Frist zur Anmeldung nachträglich geprüfter Forderungen bis zum 21.07.2026 gesetzt. Für den Fall der Einstellung des Verfahrens wurde ein voraussichtlicher Kostenbetrag von 4.772,53 EUR genannt, dessen Vorschuss innerhalb der Frist angezeigt werden musste.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 128/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MHOC GmbH, Am Mühlweg 1, 73262 Reichenbach, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Heinrich Otto
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 766044
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens: Die Befähigung von Individuen un…
14 IN 128/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MHOC GmbH, Am Mühlweg 1, 73262 Reichenbach, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Heinrich Otto
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 766044
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens: Die Befähigung von Individuen und Gemeinschaften, Unternehmen, Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung und Staaten jeweils an sich und im Zusammenspiel untereinander. Die Gesellschaft ermöglicht den zeitgemäßen Umgang mit Daten, Informationen, neuen Technologien, neuen Produkten und Dienstleistungen, in der Entwicklung und im Betrieb von Wertschöpfungsnetzwerken und dem Aufbau derer jeweiligen und gemeinsamen DigitalDNA.
|
1. Die Prüfung der bis 21.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13-19 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 09.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 128/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MHOC GmbH, Am Mühlweg 1, 73262 Reichenbach, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Heinrich Otto
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 766044
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens: Die Befähigung von Individuen un…
14 IN 128/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MHOC GmbH, Am Mühlweg 1, 73262 Reichenbach, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Heinrich Otto
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 766044
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens: Die Befähigung von Individuen und Gemeinschaften, Unternehmen, Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung und Staaten jeweils an sich und im Zusammenspiel untereinander. Die Gesellschaft ermöglicht den zeitgemäßen Umgang mit Daten, Informationen, neuen Technologien, neuen Produkten und Dienstleistungen, in der Entwicklung und im Betrieb von Wertschöpfungsnetzwerken und dem Aufbau derer jeweiligen und gemeinsamen DigitalDNA.
|
1. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 29.09.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 4.772,53 €. Die Bereitschaft zur Zahlung ist innerhalb oben gesetzter Frist anzuzeigen. Nach Eingang der Zahlungsbereitschaft erfolgt Rechnungsstellung über die Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 29.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 128/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MHOC GmbH, Am Mühlweg 1, 73262 Reichenbach, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Heinrich Otto
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 766044
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens: Die Befähigung von Individuen un…
14 IN 128/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MHOC GmbH, Am Mühlweg 1, 73262 Reichenbach, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Heinrich Otto
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 766044
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens: Die Befähigung von Individuen und Gemeinschaften, Unternehmen, Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung und Staaten jeweils an sich und im Zusammenspiel untereinander. Die Gesellschaft ermöglicht den zeitgemäßen Umgang mit Daten, Informationen, neuen Technologien, neuen Produkten und Dienstleistungen, in der Entwicklung und im Betrieb von Wertschöpfungsnetzwerken und dem Aufbau derer jeweiligen und gemeinsamen DigitalDNA.
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rainer Tillmann, Flughafenstrasse 59, 70629 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 19.02.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 0,00 EUR auszugehen.
Die Mindestvergütung war gemäß § 2 Abs. 2 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Dabei war die in § 2 Abs. 2 InsVV festgelegte Mindestvergütung von BETRAG EUR aufgrund der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderung angemeldet haben, zu erhöhen. Hierbei wurden 17 Gläubiger berücksichtigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 29.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.