Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mic Drop GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Ursulum 6, 35396 Gießen
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRB 11336
EUID
DEM1406.HRB11336
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Holger Käs
Adresse
Braugasse 7, 35390 Gießen
Telefon
0641/480290-38
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.10.2025 , 15:20 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung von gewerblichen und kulturellen Veranstaltungskonzepten und deren Durchführung, insbesondere von Musikveranstaltungen, sowie die vollständige und umfangreiche Auswertung aller mit diesen Veranstaltungen und/oder musikalischen und dramatischen Werken in Verbindung stehenden Leistungen, insbesondere Merchandising, Künstlermanagement, Booking, Copyright und Masterrechten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mic Drop GmbH, Veranstaltungsbranche, mit Sitz in Gießen (HRB 11336), ist am 15.10.2025 um 15:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Käs. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, und es besteht ein Zustimmungsvorbehalt für die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse. Zudem wurde der Schuldnerin untersagt, ohne Zustimmung Forderungen einzuziehen, abzutreten oder Vermögenswerte zu veräußern bzw. zu belasten. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 220/25 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Mic Drop GmbH, Veranstaltungsbranche, Ursulum 6, 35396 Gießen (AG Gießen , HRB 11336),
vertreten durch:
1. Shademan Souri, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Richard Kurlin…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 220/25 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Mic Drop GmbH, Veranstaltungsbranche, Ursulum 6, 35396 Gießen (AG Gießen , HRB 11336),
vertreten durch:
1. Shademan Souri, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Richard Kurlinsky, Grüner Weg 2, 35085 Ebsdorfergrund,
ist am 15.10.2025 um 15:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Käs, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/480290-38, Fax: 0641/48029050, E-Mail: kaes@rae-voelpel.com bestellt worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragstellerin wurde verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Forderungen einzuziehen, sie abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder Anlage-, Umlauf- oder sonstiges Eigentum zu veräußern, verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Zustimmungsvorbehalt).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegen zu nehmen Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gießen, 15.10.2025
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