Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Thomas Reischl e.K.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.K.
Bundesland
Hessen
Adresse
Kalbacher Hauptstraße 34, 60437 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 49443
EUID
DEM1201.HRA49443
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1294/19 R-1-8
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Forderungsprüfung
21.04.2025
Widerspruchsfrist
05.05.2025
Einspruchsfrist
01.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren Thomas Reischl e.K. ist die Verwertung der Masse beendet und dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt worden. Zuvor wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gläubiger können bis zum 01.12.2025 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 686/23 R-1-8 Amtsgericht Frankfurt am Main In dem Nachlassinsolvenzverfahren über das Vermögen von Herrn Thomas Reischl, 35410 Hungen, wird mitgeteilt, dass Forderungen in Höhe von € 496.819,63 festgestellt wurden. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt vor Abzug der Gerichtskosten und der Vergütung des Ins…
810 IN 686/23 R-1-8 Amtsgericht Frankfurt am Main In dem Nachlassinsolvenzverfahren über das Vermögen von Herrn Thomas Reischl, 35410 Hungen, wird mitgeteilt, dass Forderungen in Höhe von € 496.819,63 festgestellt wurden. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt vor Abzug der Gerichtskosten und der Vergütung des Insolvenzverwalters € 113.717,90.
Amtsgericht Frankfurt am Main Insolvenzgericht
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1294/19 R-1-8: In dem Insolvenzverfahren Thomas Reischl e.K., geb. am 15.09.1969, Katharinenstraße 3, 35410 Hungen, Autohaus Thomas Reischl e.K., Mauritiusstraße 18, 60529 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 49443), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustel…
810 IN 1294/19 R-1-8: In dem Insolvenzverfahren Thomas Reischl e.K., geb. am 15.09.1969, Katharinenstraße 3, 35410 Hungen, Autohaus Thomas Reischl e.K., Mauritiusstraße 18, 60529 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 49443), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 161.862,61 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich der Übertragung des Geschäftsbetriebes geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 15% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 08.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1294/19 R-1-8 In dem Insolvenzverfahren Thomas Reischl e.K., geboren am 15.09.1969, Katharinenstraße 3, 35410 Hungen, Autohaus Thomas Reischl e.K., Mauritiusstraße 18, 60529 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 49443), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem…
810 IN 1294/19 R-1-8 In dem Insolvenzverfahren Thomas Reischl e.K., geboren am 15.09.1969, Katharinenstraße 3, 35410 Hungen, Autohaus Thomas Reischl e.K., Mauritiusstraße 18, 60529 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 49443), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 01.12.2025 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 08.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1294/19 R-1-8 - In dem Insolvenzverfahren Thomas Reischl e.K., geboren am 15.09.1969, Katharinenstraße 3, 35410 Hungen, Autohaus Thomas Reischl e.K., Mauritiusstraße 18, 60529 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 49443), wird die Prüfung der bis zum 21.04.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangige…
810 IN 1294/19 R-1-8 - In dem Insolvenzverfahren Thomas Reischl e.K., geboren am 15.09.1969, Katharinenstraße 3, 35410 Hungen, Autohaus Thomas Reischl e.K., Mauritiusstraße 18, 60529 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 49443), wird die Prüfung der bis zum 21.04.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 05.05.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 26.02.2025
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