der Betrieb einer Buch- und Offsetdruckerei sowie An- und Verkauf und alle Geschäfte, die im Interesse der Gesellschaft liegen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Druck, Papier & Verpackung
Subbranche
Druckereien
Geschäftstätigkeit
Betrieb einer Buch- und Offsetdruckerei
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Michael Grunenberg GmbH Buch- und Offsetdruck mit Sitz in Schöppenstedt wurde am 15.07.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Der Rechtsanwalt Christoph Kirchberg ist als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 02.10.2025 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist weiterhin Rechtsanwalt Christoph Kirchberg. Die Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 02.112.2025 anzumelden sowie Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 02.01.2026.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Michael Grunenberg GmbH Buch- und Offsetdruck ist am 15.07.2025 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christoph Kirchberg bestellt. Am 02.10.2025 ist das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden,…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Michael Grunenberg GmbH Buch- und Offsetdruck ist am 15.07.2025 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christoph Kirchberg bestellt. Am 02.10.2025 ist das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden, wobei Herr Kirchberg auch als endgültiger Insolvenzverwalter bestätigt wurde. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 02.12.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 02.01.2026. Im weiteren Verfahrensverlauf hat der Insolvenzverwalter am 03.03.2026 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit).
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Michael Grunenberg GmbH Buch- und Offsetdruck ist am 02.10.2025 eröffnet worden. Zuvor war am 15.07.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Christoph Kirchberg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung des Verfahrens wurde Herr …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Michael Grunenberg GmbH Buch- und Offsetdruck ist am 02.10.2025 eröffnet worden. Zuvor war am 15.07.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Christoph Kirchberg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung des Verfahrens wurde Herr Kirchberg auch als endgültiger Insolvenzverwalter bestätigt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 02.12.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 02.01.2026. Am 03.03.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Nachträglich angemeldete Forderungen werden mit Stichtag zum 09.10.2026 geprüft.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 175/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Michael Grunenberg GmbH Buch- und Offsetdruck, Groß Vahlberger Straße 2 a, 38170 Schöppenstedt (AG Braunschweig, HRB 7681), vertr. d.: Michael Grunenberg, (Geschäftsführer), ist am 15.07.2025 um 09:54 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der …
272 IN 175/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Michael Grunenberg GmbH Buch- und Offsetdruck, Groß Vahlberger Straße 2 a, 38170 Schöppenstedt (AG Braunschweig, HRB 7681), vertr. d.: Michael Grunenberg, (Geschäftsführer), ist am 15.07.2025 um 09:54 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christoph Kirchberg, Friedrich-Wilhelm-Straße 51, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531-24299-0, Fax: 0531-24299-55, E-Mail: info@ankobs.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 15.07.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 175/25 : Über das Vermögen der Michael Grunenberg GmbH Buch- und Offsetdruck, Groß Vahlberger Straße 2 a, 38170 Schöppenstedt (AG Braunschweig, HRB 7681), vertr. d.: Michael Grunenberg, (Geschäftsführer), ist am 02.10.2025 um 13:26 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt …
272 IN 175/25 : Über das Vermögen der Michael Grunenberg GmbH Buch- und Offsetdruck, Groß Vahlberger Straße 2 a, 38170 Schöppenstedt (AG Braunschweig, HRB 7681), vertr. d.: Michael Grunenberg, (Geschäftsführer), ist am 02.10.2025 um 13:26 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christoph Kirchberg, Friedrich-Wilhelm-Straße 51, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531-24299-0, Fax: 0531-24299-55, E-Mail: info@ankobs.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.12.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 02.01.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (02.12.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (02.01.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 02.10.2025
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Originalbekanntmachung
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272 IN 175/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Michael Grunenberg GmbH Buch- und Offsetdruck, Groß Vahlberger Straße 2 a, 38170 Schöppenstedt (AG Braunschweig, HRB 7681), vertr. d.: Michael Grunenberg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 03.03.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insol…
272 IN 175/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Michael Grunenberg GmbH Buch- und Offsetdruck, Groß Vahlberger Straße 2 a, 38170 Schöppenstedt (AG Braunschweig, HRB 7681), vertr. d.: Michael Grunenberg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 03.03.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Braunschweig, 11.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 175/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Michael Grunenberg GmbH Buch- und Offsetdruck, Groß Vahlberger Straße 2 a, 38170 Schöppenstedt (AG Braunschweig, HRB 7681), vertr. d.: Michael Grunenberg, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit St…
272 IN 175/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Michael Grunenberg GmbH Buch- und Offsetdruck, Groß Vahlberger Straße 2 a, 38170 Schöppenstedt (AG Braunschweig, HRB 7681), vertr. d.: Michael Grunenberg, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 09.10.2026 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 09.10.2026 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 09.09.2026
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