Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 87311
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mietwagen BEKA Düsseldorf GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Uerdinger Str. 67, 40474 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 87311
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER1101.HRB87311
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 19/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Erkan Er
Rolle
Treuhänder
Adresse
Ickerswarder Straße 100, 40589 Düsseldorf
Termine & Fristen
Niederlegung Unterlagen
17.02.2025
Prüfungstermin
24.03.2025
Einstellung
14.09.2026
Fristende Kostenvorschuss
19.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Personenbeförderung und die Bereitstellung von Mietwagen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Transport & Logistik
Subbranche
Personenbeförderung
Nebenbranche
Vermietung & Leasing
Geschäftstätigkeit
Personenbeförderung und Bereitstellung von Mietwagen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mietwagen BEKA Düsseldorf GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf anhängig. Am 17.02.2025 hat das Gericht einen Beschluss zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 InsO erlassen. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 24.03.2025 festgesetzt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen sowie die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 17.02.2025 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts niedergelegt. Später, am 26.05.2026, ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mietwagen BEKA Düsseldorf GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf anhängig. Im Laufe des Verfahrens wurde die Masseunzulänglichkeit festgestellt, was zur Einstellung mangels Masse führte. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger beliefen sich auf 350.822,85 EUR, wobei kein vertei…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mietwagen BEKA Düsseldorf GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf anhängig. Im Laufe des Verfahrens wurde die Masseunzulänglichkeit festgestellt, was zur Einstellung mangels Masse führte. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger beliefen sich auf 350.822,85 EUR, wobei kein verteilungsfähiger Massebestand zur Verfügung stand. Ein Prüfungstermin war für den 24.03.2025 angesetzt, und die Unterlagen wurden ab dem 17.02.2025 zur Einsicht niedergelegt. Die Kosten des Verfahrens konnten durch die Insolvenzmasse nicht gedeckt werden; es wurde eine Frist zur Einzahlung eines Kostenvorschusses gesetzt, deren Ablauf zur Einstellung führte.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 19/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87311 eingetragenen Mietwagen BEKA Düsseldorf GmbH, Uerdinger Str. 67, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch Herrn Erkan Er,
ist am 26.05.2026 bei Gericht di…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 19/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87311 eingetragenen Mietwagen BEKA Düsseldorf GmbH, Uerdinger Str. 67, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch Herrn Erkan Er,
ist am 26.05.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
504 IN 19/21
Amtsgericht Düsseldorf, 29.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 19/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87311 eingetragenen Mietwagen BEKA Düsseldorf GmbH, Uerdinger Str. 67, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch Herrn Erkan Er,
sollen die nachträglich angemeld…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 19/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87311 eingetragenen Mietwagen BEKA Düsseldorf GmbH, Uerdinger Str. 67, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch Herrn Erkan Er,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 24.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 17.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 19/21
Amtsgericht Düsseldorf, 17.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 19/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87311 eingetragenen Mietwagen BEKA Düsseldorf GmbH, Uerdinger Str. 67, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erkan Er, Ickerswarder…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 19/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87311 eingetragenen Mietwagen BEKA Düsseldorf GmbH, Uerdinger Str. 67, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erkan Er, Ickerswarder Straße 100 , 40589 Düsseldorf
erfolgt die Schlussverteilung nach dem Schlusstermin durch den Treuhänder.
Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 350.822,85 EUR.Ein verteilungsfähiger Massebestand steht nicht zur Verfügung.
Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
504 IN 19/21
Amtsgericht Düsseldorf, 14.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 19/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87311 eingetragenen Mietwagen BEKA Düsseldorf GmbH, Uerdinger Str. 67, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erkan Er, Ickerswarder…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 19/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87311 eingetragenen Mietwagen BEKA Düsseldorf GmbH, Uerdinger Str. 67, 40474 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Erkan Er, Ickerswarder Straße 100 , 40589 Düsseldorf
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 19.10.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 9 000,00 EUR bei der Zahlstelle Düsseldorf, Bundesbank IBAN DE84300000000030001510 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben bzw. zur beabsichtigten Einstellung Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
504 IN 19/21
Amtsgericht Düsseldorf, 14.09.2026
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