Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 21127
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Royal ABM Group GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Mainstraße 65, 41469 Neuss
Handelsregister
Amtsgericht Neuss HRB 21127
EUID
DER1102.HRB21127
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 60/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
16.09.2024
Vergütungsfestsetzung
27.01.2025
Einstellung
28.05.2026 , 10:48 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Im- und Export von Getränken, gebrauchten und neuen Geräten, Sammlung von und Handel mit Altkleidern und Gebrauchtwaren, Handel mit Waren aller Art außer Lebensmitteln, Gebäudereinigung, Durchführung von Transporten bis 3,5 t, Entrümplungen und Haushaltsauflösungen sowie Arbeitnehmerüberlassung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Royal ABM Group GmbH ist am 28.05.2026 um 10:48 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) eingestellt worden. Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise gemäß § 9 Abs. 1, Satz 1, 2. Halbsatz InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Royal ABM Group GmbH ist am 28.05.2026 um 10:48 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) eingestellt worden. Zuvor hatte das Amtsgericht Düsseldorf am 27.01.2025 die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Im August 2024 wurde über die …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Royal ABM Group GmbH ist am 28.05.2026 um 10:48 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) eingestellt worden. Zuvor hatte das Amtsgericht Düsseldorf am 27.01.2025 die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Im August 2024 wurde über die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren entschieden, wobei der Prüfungsstichtag auf den 16.09.2024 festgelegt war.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 60/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 21127 eingetragenen Royal ABM Group GmbH, Konrad-Zuse-Straße 8, 41516 Grevenbroich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mohamed Khaled Kazmouz, Soderblomst…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 60/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 21127 eingetragenen Royal ABM Group GmbH, Konrad-Zuse-Straße 8, 41516 Grevenbroich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mohamed Khaled Kazmouz, Soderblomstr. 34, 47906 Kempen
ist am 28.05.2026, um 10:48 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) eingestellt worden.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
503 IN 60/22
Amtsgericht Düsseldorf, 28.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 60/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der/des Royal ABM Group GmbH, Konrad-Zuse-Straße 8, 41516 Grevenbroich
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung f…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 60/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der/des Royal ABM Group GmbH, Konrad-Zuse-Straße 8, 41516 Grevenbroich
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Die Vergütung des Verwalters beträgt in der Regel 15 % der Insolvenzmasse.
Sie soll mindestens 1.400,00 EUR betragen.
Die Mindestvergütung kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 13 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung d. Insolvenzverwalt. beträgt die Masse .....
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach 3.....(§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV.......
Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Die notwendigen Auslagen waren zu berücksichtigen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag verwiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
503 IN 60/22
Amtsgericht Düsseldorf, 27.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 60/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 21127 eingetragenen Royal ABM Group GmbH, Konrad-Zuse-Straße 8, 41516 Grevenbroich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mohamed Khaled Kazmouz, Soderblo…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 60/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 21127 eingetragenen Royal ABM Group GmbH, Konrad-Zuse-Straße 8, 41516 Grevenbroich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mohamed Khaled Kazmouz, Soderblomstr. 34, 47906 Kempen
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.09.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
503 IN 60/22
Amtsgericht Düsseldorf, 05.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 60/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 21127 eingetragenen Royal ABM Group GmbH, Konrad-Zuse-Straße 8, 41516 Grevenbroich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mohamed Khaled Kazmouz, Soderblo…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 60/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 21127 eingetragenen Royal ABM Group GmbH, Konrad-Zuse-Straße 8, 41516 Grevenbroich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mohamed Khaled Kazmouz, Soderblomstr. 34, 47906 Kempen
wird der auf den 16. September 2024 bestimmte schriftliche Prüfungsstichtag vertagt auf den 14.10.2024,
da nicht alle Zustellungen rechtzeitig erfolgt sind.
503 IN 60/22
Amtsgericht Düsseldorf, 16.09.2024
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