Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mihajlovic, Slobodan
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hessen
Adresse
Bruno-Dressler-Str. 13-15, 63477 Maintal
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRA 93485
EUID
DEM1502.HRA93485
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 473/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Mirko Lehnert
Adresse
Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt
Telefon
06151 39682-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
04.04.2024 , 14:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
31.05.2024
Prüfungstermin
15.08.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Slobodan Mihajlovic, Inhaber des Linda's Getränkevertrieb e.K., ist am 04.04.2024 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Mirko Lehnert. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 31.05.2024 schriftlich anzumelden und etwaige Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Der Schuldner wird die Restschuldbefreiung erlangen, sofern er den gesetzlichen Obliegenheiten nachkommt. Für die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wurde ein schriftliches Verfahren angeordnet. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 15.08.2025 festgesetzt. Widersprüche gegen diese Forderungen müssen bis zu diesem Datum beim Gericht eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 70 IN 473/23 Am 04.04.2024 um 14:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des Slobodan Mihajlovic, geb. am 06.06.1972, Schillerstr. 2, 65428 Rüsselsheim, Inhaber des Linda`s Getränkevertrieb e.K. (AG Hanau, HRA 93485),. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius…
Geschäfts-Nr.: 70 IN 473/23 Am 04.04.2024 um 14:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des Slobodan Mihajlovic, geb. am 06.06.1972, Schillerstr. 2, 65428 Rüsselsheim, Inhaber des Linda`s Getränkevertrieb e.K. (AG Hanau, HRA 93485),. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151 39682-0, Fax: 06151 39682-20, E-Mail: darmstadt@schiebe.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 31.05.2024.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
- Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
- Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
müssen schriftlich bis zum 05.07.2024 (Frist, die dem Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht) eingereicht werden. Verspätete Eingaben können nicht berücksichtigt werden.
Hinweis:
- Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 04.04.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 473/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Slobodan Mihajlovic, geb. am 06.06.1972, Schillerstr. 2, 65428 Rüsselsheim, Inhaber des Linda`s Getränkevertrieb e.K. (AG Hanau, HRA 93485), wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach §§ 295 und 295a InsO nach…
70 IN 473/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Slobodan Mihajlovic, geb. am 06.06.1972, Schillerstr. 2, 65428 Rüsselsheim, Inhaber des Linda`s Getränkevertrieb e.K. (AG Hanau, HRA 93485), wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach §§ 295 und 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Amtsgericht Hanau, 09.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 473/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Slobodan Mihajlovic, geb. am 06.06.1972, Schillerstr. 2, 65428 Rüsselsheim, Inhaber des Linda`s Getränkevertrieb e.K. (AG Hanau, HRA 93485), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfah…
70 IN 473/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Slobodan Mihajlovic, geb. am 06.06.1972, Schillerstr. 2, 65428 Rüsselsheim, Inhaber des Linda`s Getränkevertrieb e.K. (AG Hanau, HRA 93485), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 01.04.2025
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