Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mirac GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Josef-Eicher-Straße 10, 60437 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 109245
EUID
DEM1201.HRB109245
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 149/22 M-14-7
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführerin Lenka Chuda
Rolle
Insolvenzverwalterin
Adresse
null
Termine & Fristen
Einwendungsfrist
07.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Im- und Export, Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln und Getränken, Verpackungsmaterialien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der Mirac GmbH ist die Verwertung der Insolvenzmasse beendet. Der Insolvenzverwalterin wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Die festgestellten Forderungen belaufen sich auf 196.965,16 Euro bei einem derzeit verfügbaren Massebestand von 12.571,89 Euro (vor Abzug der Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten). Gläubiger können bis zum 07.04.2025 schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main erheben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände stellen. Das Verteilungsverzeichnis liegt zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mirac GmbH, Josef-Eicher-Straße 10, 60437 Frankfurt, (HRB 109245), vertreten durch: Lenka Chuda, (Geschäftsführerin) soll die Schlussverteilung erfolgen. Zu berücksichtigen sind festgestellte Forderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von 196.965,16 EURO. Der zur Verfügung stehe…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mirac GmbH, Josef-Eicher-Straße 10, 60437 Frankfurt, (HRB 109245), vertreten durch: Lenka Chuda, (Geschäftsführerin) soll die Schlussverteilung erfolgen. Zu berücksichtigen sind festgestellte Forderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von 196.965,16 EURO. Der zur Verfügung stehende Massebestand beträgt derzeit 12.571,89 EURO abzüglich Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis gemäß § 188 InsO zur Geschäfts-Nr. 810 IN 149/22 M-14-7 liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Insolvenzgerichts Frankfurt am Main aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 149/22 M-14-7 In dem Insolvenzverfahren Mirac GmbH, Josef-Eicher-Straße 10, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109245),
vertreten durch:
Lenka Chuda, (Geschäftsführerin), wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse bee…
810 IN 149/22 M-14-7 In dem Insolvenzverfahren Mirac GmbH, Josef-Eicher-Straße 10, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109245),
vertreten durch:
Lenka Chuda, (Geschäftsführerin), wurde der Insolvenzverwalterin für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 07.04.2025 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 07.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
07.02.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 149/22 M-14-7
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Mirac GmbH
Josef-Eicher-Straße 10
60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109245),
werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR xxx
Auslagen EUR xxx
Umsatzsteuer EU…
Amtsgericht Frankfurt am Main
07.02.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 149/22 M-14-7
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Mirac GmbH
Josef-Eicher-Straße 10
60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109245),
werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR xxx
Auslagen EUR xxx
Umsatzsteuer EUR xxx
Summe EUR xxx
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 13.766,22 erhält die Insolvenzverwalterin unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR xxx netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 149/22 M-14-7 - In dem Insolvenzverfahren Mirac GmbH, Josef-Eicher-Straße 10, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109245),
vertreten durch: Lenka Chuda, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 11.11.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen …
810 IN 149/22 M-14-7 - In dem Insolvenzverfahren Mirac GmbH, Josef-Eicher-Straße 10, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 109245),
vertreten durch: Lenka Chuda, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 11.11.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 25.11.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 20.09.2024
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