Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Stein & Prüfer Security & Technology GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Praunheimer Landstraße 32, 60488 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 105027
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1201.HRB105027
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1379/23 S-1-9
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.10.2024 , 11:18 Uhr
Eröffnung
14.01.2025 , 12:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.04.2025
Frist für Einwendungen
22.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
jegliche unternehmerische Tätigkeit in den Bereichen: Sicherheitssysteme - Komplettlösungen & Entwicklung IT-Dienstleistungen und elektronische Systeme - Entwicklung & Montage Sicherheitsdienstleistungen Transport- und Logistikdienstleistungen, soweit sie nicht genehmigungspflichtig sind.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Sicherheitsdienste
Subbranche
Sicherheitsdienstleistungen
Nebenbranche
IT & Software
Geschäftstätigkeit
Entwicklung und Montage von Sicherheitssystemen sowie Erbringung von IT-Dienstleistungen und elektronischen Systemen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren der Stein & Prüfer Security & Technology GmbH ist am 14.01.2025 um 12:30 Uhr eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 08.04.2025 anzumelden. Einwendungen oder Anträge (wie die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters oder eines Gläubigerausschusses) sind bis zum 22.04.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main einzureichen.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Am 14.01.2025 um 12:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stein & Prüfer Security & Technology GmbH, Frankfurt am Main, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach von …
Am 14.01.2025 um 12:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stein & Prüfer Security & Technology GmbH, Frankfurt am Main, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach von der BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Verfahrens verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Mit diesem Verfahren sind die weiteren Verfahren 810 IN 418/24 St und 810 IN 711/24 St verbunden, wobei das vorliegende Verfahren führt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 08.04.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 22.04.2025 beim Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Fristen gelten bestimmte Zustimmungen als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Am 15.10.2024 ist über das Vermögen der Stein & Prüfer Security & Technology GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Götz Lautenbach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 14.01.2025 um 12:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. D…
Am 15.10.2024 ist über das Vermögen der Stein & Prüfer Security & Technology GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Götz Lautenbach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 14.01.2025 um 12:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Die weiteren Verfahren 810 IN 418/24 St und 810 IN 711/24 St sind mit diesem Verfahren verbunden, wobei das vorliegende Verfahren führt. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 08.04.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sind bis zum 22.04.2025 beim Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Fristen gelten bestimmte Zustimmungen als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1379/23 S-1-9 Am 14.01.2025 um 12:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren Stein & Prüfer Security & Technology GmbH, Praunheimer Landstraße 32, 60488 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105027),
vertreten durch:
Fouad Sekkal, Bruchköbel, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Göt…
810 IN 1379/23 S-1-9 Am 14.01.2025 um 12:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren Stein & Prüfer Security & Technology GmbH, Praunheimer Landstraße 32, 60488 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105027),
vertreten durch:
Fouad Sekkal, Bruchköbel, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50-54, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 96 37 61 130, Fax: 069/ 96 37 61 145, E-Mail: frankfurt@bbl-law.de, Internet: www.bbl-law.com
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 08.04.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 22.04.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 19.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1379/23 St: In dem Insolvenzverfahren Stein & Prüfer Security & Technology GmbH, Praunheimer Landstraße 32, 60488 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105027),
vertreten durch:
Fouad Sekkal, Eichendorffanlage 9, 63486 Bruchköbel, (Geschäftsführer), wurde am 14.01.2025 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren …
810 IN 1379/23 St: In dem Insolvenzverfahren Stein & Prüfer Security & Technology GmbH, Praunheimer Landstraße 32, 60488 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105027),
vertreten durch:
Fouad Sekkal, Eichendorffanlage 9, 63486 Bruchköbel, (Geschäftsführer), wurde am 14.01.2025 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50-54, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 96 37 61 130, Fax: 069/ 96 37 61 145, E-Mail: frankfurt@bbl-law.de, Internet: www.bbl-law.com.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 418/24 St und 810 IN 711/24 St verbunden. Das Verfahren 810 IN 1379/23 St führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 14.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1379/23 St: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Stein & Prüfer Security & Technology GmbH, Praunheimer Landstraße 32, 60488 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105027), vertr. d.: Fouad Sekkal, Eichendorffanlage 9, 63486 Bruchköbel, (Geschäftsführer), ist am 15.10.2024 um 11:18 Uhr di…
810 IN 1379/23 St: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Stein & Prüfer Security & Technology GmbH, Praunheimer Landstraße 32, 60488 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 105027), vertr. d.: Fouad Sekkal, Eichendorffanlage 9, 63486 Bruchköbel, (Geschäftsführer), ist am 15.10.2024 um 11:18 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Zeilweg 42, D 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 96 37 61 130, Fax: 069/ 96 37 61 140, E-Mail: frankfurt@bbl-law.de, Internet: www.bbl-law.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 15.10.2024
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