Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mitwind Holding GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRA 201884
EUID
DEP3210.HRA201884
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremerhaven
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
20.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mitwind Holding GmbH & Co. KG, Barkhausenstr. 2, 27568 Bremerhaven (AG Oldenburg, HRA 201884), ist aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 19/10: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mitwind Holding GmbH & Co. KG, Barkhausenstr. 2, 27568 Bremerhaven (AG Oldenburg, HRA 201884), vertr. d.: 1. WWI Windwirtschaftsmanagement GmbH, Barkhausenstr. 2, 27568 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Robert Hannemann, Sc…
10 IN 19/10: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mitwind Holding GmbH & Co. KG, Barkhausenstr. 2, 27568 Bremerhaven (AG Oldenburg, HRA 201884), vertr. d.: 1. WWI Windwirtschaftsmanagement GmbH, Barkhausenstr. 2, 27568 Bremerhaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Robert Hannemann, Schwachhauser Heerstr. 353c, 28211 Bremen, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 20.02.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.