Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MIZAL Development GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Zollhof 4, 40221 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 79654
EUID
DER1101.HRB79654
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 126/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. David Georg
Adresse
Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.06.2025 , 15:53 Uhr
Eröffnung
21.11.2025 , 09:23 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.01.2026
Berichtstermin
30.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Projektentwicklung von Grundbesitz, d.h. der Erwerb des Grundstücks, die Bebauung des Grundstücks mit einem Gebäude, die Vermietung des Gebäudes und der Verkauf des Grundstücks nebst aufstehendem Gebäude sowie die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen. Genehmigungspflichtige Geschäfte, insbesondere nach § 34 c GewO, werden nicht ausgeübt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 20.06.2025 vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MIZAL Development GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Dr. David Georg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 21.11.2025 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. David Georg ist als Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Gläubiger haben Forderungen bis zum 09.01.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 30.01.2026. Ab dem 16.01.2026 werden die Tabelle mit den Forderungen, die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 126/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des AG Düsseldorf unter HRB 79654 eingetragenen MIZAL Development GmbH, Zollhof 4, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Guido Knümann und Herrn Ron Calvin Ha…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 126/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des AG Düsseldorf unter HRB 79654 eingetragenen MIZAL Development GmbH, Zollhof 4, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Guido Knümann und Herrn Ron Calvin Haßler,
ist am 20.06.2025, um 15:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. David Georg, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
503 IN 126/25
Amtsgericht Düsseldorf, 20.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 126/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des AG Düsseldorf unter HRB 79654 eingetragenen MIZAL Development GmbH, Zollhof 4, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Guido Knümann und Herrn Ron Calvin Haßler,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 126/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des AG Düsseldorf unter HRB 79654 eingetragenen MIZAL Development GmbH, Zollhof 4, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Guido Knümann und Herrn Ron Calvin Haßler,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 21.11.2025, um 09:23 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. David Georg, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.01.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 30.01.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 16.01.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
503 IN 126/25
Düsseldorf, 21.11.2025
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