Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 16220
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schmitz & Peters Gastronomie- und Großküchen-Einrichtungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Erkrather Straße 253, 40233 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 16220
EUID
DER1101.HRB16220
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 55/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht
Adresse
Kaiserswerther Straße 253, 40474 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
01.05.2025 , 07:51 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.06.2025
Berichtstermin
26.06.2025 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
26.06.2025 , 10:30 Uhr
Vertagung
17.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb, die Montage und Wartung von Gastronomieeinrichtungen, insbesondere von technischen Kücheneinrichtungen, Kühlanlagen sowie Be- und Entlüftung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmitz & Peters Gastronomie- und Großküchen-Einrichtungen GmbH ist am 01.05.2025 um 07:51 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 05.06.2025. Der Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichts- und Prüfungstermin dient, war ursprünglich für den 26.06.2025 angesetzt. In einer späteren Bekanntmachung vom 26.06.2025 wurde die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben und der Termin auf den 17.07.2025 vertagt. Bis zu diesem neuen Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen einreichen; ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens bis zum 17.07.2025 bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 55/25
503 IN 55/25
AMTSGERICHT DÜSSELDORF
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 16220 eingetragenen Schmitz & Peters Gastronomie- und Großküchen-Einrichtungen GmbH, Erkrather Straße 253, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertrete…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 55/25
503 IN 55/25
AMTSGERICHT DÜSSELDORF
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 16220 eingetragenen Schmitz & Peters Gastronomie- und Großküchen-Einrichtungen GmbH, Erkrather Straße 253, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Ilka Peters und Herrn Ulrich Henkel,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2025, um 07:51 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht, Kaiserswerther Straße 253, 40474 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 26.06.2025, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.108.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 12.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Düsseldorf, 01.05.2025
Amtsgericht
Pollmächer
Richter am Amtsgericht
503 IN 55/25
Düsseldorf, 01.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 55/25
503 IN 55/25
Amtsgericht Düsseldorf, 26.06.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 16220 eingetragenen Schmitz & Peters Gastronomie- und Großküchen-Einrichtungen GmbH, Erkrather Straße 253, 40233 Düs…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 55/25
503 IN 55/25
Amtsgericht Düsseldorf, 26.06.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 16220 eingetragenen Schmitz & Peters Gastronomie- und Großküchen-Einrichtungen GmbH, Erkrather Straße 253, 40233 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Ilka Peters, und Herrn Ulrich Henkel, wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.
Der Termin wird vertagt auf den 17.07.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den im Eröffnungsbeschluss aufgeführten Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens an diesem Tag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 55/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Schmitz & Peters Gastronomie- und Großküchen-Einrichtungen GmbH, Erkrather Straße 253, 40233 Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 16220), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Ilka Peters, und He…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 55/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Schmitz & Peters Gastronomie- und Großküchen-Einrichtungen GmbH, Erkrather Straße 253, 40233 Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 16220), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Ilka Peters, und Herrn Ulrich Henkel,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf,
ist am 20.03.2025, um 14:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Wolf-R. von der Fecht, Kaiserswerther Straße 253, 40474 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
503 IN 55/25
Amtsgericht Düsseldorf, 20.03.2025
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