Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MJ Projekt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Leipziger Str. 1, 01662 Meißen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 36994
EUID
DEU1104.HRB36994
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
549 IN 373/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
19.05.2020
Vergütungsfestsetzung
02.07.2026
Forderungsanmeldefrist
13.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Planung von Immobilienprojekten, Baubetreuung, Handel mit Baustoffen, Stellung von Baugerüsten und der internationale Handel und Marketing für Rohstoffe, insbesondere Öl und Derivate sowie die Erbringung von Bauleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MJ Projekt GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Dresden hat die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 13.07.2026 den Forderungen beim Amtsgericht Dresden unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MJ Projekt GmbH ist am 19.05.2020 eröffnet worden. Das Verfahren läuft aktuell. Im schriftlichen Verfahren wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen angeordnet. Den Beteiligten steht bis zum 13.07.2026 Gelegenheit offen, den Forderunge…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MJ Projekt GmbH ist am 19.05.2020 eröffnet worden. Das Verfahren läuft aktuell. Im schriftlichen Verfahren wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen angeordnet. Den Beteiligten steht bis zum 13.07.2026 Gelegenheit offen, den Forderungen beim Amtsgericht Dresden schriftlich zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Vergütung der Insolvenzverwalterin ist am 02.07.2026 festgesetzt worden. Der Festsetzung liegt ein Antrag vom 17.01.2025 zugrunde. Die Teilungsmasse beträgt 561.533,24 EUR, woraus sich eine Regelvergütung von 38.980,66 EUR ergibt. Ein Zuschlag in Höhe von 74,88 Prozent wird gewährt. Gegen die Entscheidung über die Vergütungsfestsetzung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
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Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 373/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MJ Projekt GmbH, Leipziger Straße 1, 01662 Meißen, Amtsgericht Dresden , HRB 36994
vertreten durch den Geschäftsführer Andrzej Kulczyk
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insol…
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Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 373/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MJ Projekt GmbH, Leipziger Straße 1, 01662 Meißen, Amtsgericht Dresden , HRB 36994
vertreten durch den Geschäftsführer Andrzej Kulczyk
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 13.07.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
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Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 373/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MJ Projekt GmbH, Leipziger Straße 1, 01662 Meißen, Amtsgericht Dresden , HRB 36994
vertreten durch den Geschäftsführer Andrzej Kulczyk
- wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin am 02.07.2026 festges…
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Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 373/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MJ Projekt GmbH, Leipziger Straße 1, 01662 Meißen, Amtsgericht Dresden , HRB 36994
vertreten durch den Geschäftsführer Andrzej Kulczyk
- wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin am 02.07.2026 festgesetzt.
Vergütung
XXX EUR
Auslagen
XXX EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
XXX EUR
Gesamtbetrag
XXX EUR
in Worten
XXX EUR
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 19.05.2020 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 17.01.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 561.533,24 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von 38.980,66 EUR.
Die Insolvenzverwalterin beantragt einen Zuschlag in Höhe von 74,88 Prozent. Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 17.01.2025 verwiesen.
Die Schuldnerin wurde zu dem Antrag gehört. Einwendungen wurden gegen den Vergütungsantrag nicht erhoben.
Nach § 3 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der verwalterlichen Geschäftsführung dies erfordern. Dieser Fall ist vorliegend gegeben. Der Gesamtzuschlag in Höhe von 74,88 Prozent setzt sich wie folgt zusammen: Für den überdurchschnittlichen Mehraufwand der freihändigen Veräußerung des Grundvermögens und der Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten wird ein Zuschlag in Höhe von 69,91 Prozent gewährt (Eine Vergleichsberechnung gem. § 3 Abs. 1 a InsVV ist erfolgt.). Zusätzlich wird für den Mehraufwand im Zusammenhang mit der Prüfung der Durchsetzbarkeit der von Schuldnerin gegenüber der Saxlease GmbH vorinsolvenzlich geltend gemachten Forderung ein Zuschlag in Höhe von 5,27 Prozent (nach Durchführung der Vergleichsberechnung) gewährt.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen ein Auslagenersatz in Höhe von XXX EUR pro Zustellung gemäß Beschluss des BGH vom 21.03.2013, Az: IX ZB 209/10 gewährt. Mithin waren für 59 bewirkte Zustellungen insgesamt XXX EUR festzusetzen.
Zusätzlich ist die von der Insolvenzverwalterin zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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