Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MJD Gelato Events Trading eG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.G.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Bonn GNR 399
EUID
DER3201.GNR399
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
98 IN 21/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dirk Obermüller
Adresse
Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn
Termine & Fristen
Eröffnung des Verfahrens
15.08.2024 , 15:11 Uhr
Anordnung weiterer Sicherungsmaßnahmen
21.08.2024 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MJD Gelato Events Trading eG ist am 15.08.2024 durch das Amtsgericht Bonn eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dirk Obermüller bestellt worden. Mit der Eröffnung sind gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO Verfügungsbeschränkungen angeordnet worden, wonach Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind. Den Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin verboten, wobei der vorläufige Verwalter ermächtigt ist, Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt worden. Am 21.08.2024 sind weitere Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, darunter die Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos sowie zur Verfügung über Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 21/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Bonn unter GnR 399 eingetragenen MJD Gelato Events Trading eG, Heerstr. 1, 53111 Bonn, Geschäftszweig: der Betrieb von gastronomischen Systemen und Konzepten, die Förderung, …
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 21/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Bonn unter GnR 399 eingetragenen MJD Gelato Events Trading eG, Heerstr. 1, 53111 Bonn, Geschäftszweig: der Betrieb von gastronomischen Systemen und Konzepten, die Förderung, Planung und Durchführung von Veranstaltungen pp., gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn David Sagui, Heerstr. 1, 53111 Bonn
ist am 15.08.2024, um 15:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Obermüller, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
98 IN 21/24
Amtsgericht Bonn, 15.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 21/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Bonn unter GnR 399 eingetragenen MJD Gelato Events Trading eG, Heerstr. 1, 53111 Bonn, früherer Name: der Betrieb von gastronomischen Systemen und Konzepten, die Förderung, P…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 21/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Bonn unter GnR 399 eingetragenen MJD Gelato Events Trading eG, Heerstr. 1, 53111 Bonn, früherer Name: der Betrieb von gastronomischen Systemen und Konzepten, die Förderung, Planung und Durchführung von Veranstaltungen pp., gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn David Sagui, Heerstr. 1, 53111 Bonn
wird heute, am 21.08.2024, um 10:00 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto einzurichten, zu führen und ggf. zu kündigen.
Außerdem wird er ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin/Insolvenzschuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen und auf das Insolvenzsonderkonto einzuzahlen und darüber zu verfügen.
98 IN 21/24
Amtsgericht Bonn, 21.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 21/24
Über das Vermögen
der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Bonn unter GnR 399 eingetragenen MJD Gelato Events Trading eG, Heerstr. 1, 53111 Bonn, früherer Name: der Betrieb von gastronomischen Systemen und Konzepten, die Förderung, Planung und Durchführung von Veransta…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 21/24
Über das Vermögen
der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Bonn unter GnR 399 eingetragenen MJD Gelato Events Trading eG, Heerstr. 1, 53111 Bonn, früherer Name: der Betrieb von gastronomischen Systemen und Konzepten, die Förderung, Planung und Durchführung von Veranstaltungen pp., gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn David Sagui, Heerstr. 1, 53111 Bonn
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zum 16.10.24 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers sowie zweier am 27.06.2024 und am 10.10.24 eingegangener weiterer Gläubigeranträge.
.
Zugleich werden die Verfahren 98 IN 21/24 und 98 IN 106/24 und 98 IN 62/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dirk Obermüller, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 10.01.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 10.12.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.30a (Wilhelmbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
98 IN 21/24
Bonn, 15.10.2024
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