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Insolvenzprofil
Troll Tours Reisen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Oberstraße 28-30, 59964 Medebach
Handelsregister
Amtsgericht Arnsberg HRB 2538
EUID
DER1901.HRB2538
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
21 IN 133/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwälte Dr. Ganteführer, Marquardt & Partner
Kanzlei
Rechtsanwälte Dr. Ganteführer, Marquardt & Partner GbR
Adresse
Poststraße 1-3, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Stichtag schriftliche Abstimmung
12.09.2024
Gläubigerversammlung
12.11.2024 , 09:15 Uhr
Prüfungsstichtag
30.12.2024
Gegenstand des Unternehmens
Veranstaltung, Vermittlung und Druchführung von Reisen, insbesondere Charter-Flugreisen nach Norwegen und in andere nördliche Länder.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Troll Tours Reisen GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Arnsberg hat den Stichtag für die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung auf den 12.09.2024 festgelegt. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters einreichen, insbesondere zur Zustimmung zu einer vergleichsweisen Regelung mit dem Geschäftsführer Herrn Andre Ricken aus Geschäftsführerhaftungsansprüchen. Der Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung stammt vom 02.08.2024. Die Geschäftsstelle des Gerichts ist in Arnsberg erreichbar. Rechtsbehelfe gegen den Beschluss sind als Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung möglich.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Troll Tours Reisen GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Arnsberg hat verschiedene Beschlüsse erlassen. Zunächst wurde für den 12.09.2024 ein Stichtag für die schriftliche Abstimmung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters festgelegt, insbesondere zur Zustimmung zu einer …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Troll Tours Reisen GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Arnsberg hat verschiedene Beschlüsse erlassen. Zunächst wurde für den 12.09.2024 ein Stichtag für die schriftliche Abstimmung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters festgelegt, insbesondere zur Zustimmung zu einer vergleichsweisen Regelung mit dem Geschäftsführer Andre Ricken. Da keine Gläubiger an der schriftlichen Abstimmung teilnahmen, gilt die Zustimmung als erteilt. Später wurde ein Termin für eine mündliche Gläubigerversammlung auf den 12.11.2024 anberaumt, um über dieselbe Maßnahme zu beschließen. Im weiteren Verfahrensverlauf ordnete das Gericht die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren an. Der Prüfungsstichtag hierfür ist der 30.12.2024. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den Forderungen liegt zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 133/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 2538 eingetragenen Troll Tours Reisen GmbH, Oberstr. 28-30, 59964 Medebach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andre Ricken, Schurrenstr. 4, 59964 Med…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 133/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 2538 eingetragenen Troll Tours Reisen GmbH, Oberstr. 28-30, 59964 Medebach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andre Ricken, Schurrenstr. 4, 59964 Medebach und Herrn Michael Ricken, Schurrenstr. 4, 59964 Medebach
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Ganteführer, Marquardt & Partner GbR, Poststraße 1-3, 40213 Düsseldorf
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 12.09.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Erteilung der Zustimmung zu einer vergleichsweisen Regelung mit Herrn Andre Ricken aus Geschäftsführerhaftungsansprüchen, Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 02.08.2024 nebst Beschlussanträgen verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 404 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
21 IN 133/18
Amtsgericht Arnsberg, 12.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 133/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 2538 eingetragenen Troll Tours Reisen GmbH, Oberstr. 28-30, 59964 Medebach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andre Ricken, Schurrenstr. 4, 59964 Med…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 133/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 2538 eingetragenen Troll Tours Reisen GmbH, Oberstr. 28-30, 59964 Medebach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andre Ricken, Schurrenstr. 4, 59964 Medebach und Herrn Michael Ricken, Schurrenstr. 4, 59964 Medebach
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Ganteführer, Marquardt & Partner GbR, Poststraße 1-3, 40213 Düsseldorf
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Erteilung einer Zustimmung zu einem Vergleich mit Herrn Andre ricken aus Geschäftsführerhaftungsansprüchen, bestimmt auf
Dienstag, 12.11.2024, 09:15 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, 1. Etage, Sitzungssaal A 109.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
21 IN 133/18
Amtsgericht Arnsberg, 04.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 133/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 2538 eingetragenen Troll Tours Reisen GmbH, Oberstr. 28-30, 59964 Medebach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andre Ricken, Schurrenstr. 4, 59964 Med…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 133/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 2538 eingetragenen Troll Tours Reisen GmbH, Oberstr. 28-30, 59964 Medebach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andre Ricken, Schurrenstr. 4, 59964 Medebach und Herrn Michael Ricken, Schurrenstr. 4, 59964 Medebach
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 30.12.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 404 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
21 IN 133/18
Amtsgericht Arnsberg, 02.12.2024
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