Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
M+K IT Services GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Margarete-von-Wrangell-Straße 13, 63457 Hanau
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 97100
EUID
DEM1502.HRB97100
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 168/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069-370022-0
E-Mail
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
17.07.2024
Anzeige Schlussverteilung
17.07.2024
Schlusstermin
18.10.2024
Festsetzung Vergütung Insolvenzverwalter
29.10.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb und der Service von EDV-Produkten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M+K IT Services GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner hat dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 51.880,43 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 729.214,46 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hanau zur Einsichtnahme niedergelegt. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 18.10.2024. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände schriftlich bei Gericht eingehen. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist bereits ergangen. Über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters wurde den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M+K IT Services GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter sowie der endgültige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, sind bestellt. Die Vergütungen des vorläufigen und des endgültigen Verwalters wurden festgesetzt. Das Verfahren befindet sich i…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M+K IT Services GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter sowie der endgültige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, sind bestellt. Die Vergütungen des vorläufigen und des endgültigen Verwalters wurden festgesetzt. Das Verfahren befindet sich im Stadium der Schlussverteilung. Der Stichtag für den Schlusstermin ist der 18.10.2024. Die Zustimmung zur Schlussverteilung wurde durch das Gericht erteilt. Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände konnten bis zu diesem Datum eingereicht werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 51.880,43 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen in Höhe von 729.214,46 EUR sind zu berücksichtigen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 168/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M+K IT Services GmbH, Margarete-von-Wrangell-Straße 13, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 97100), vertr. d.: Hans Jürgen Baum, Am Mertenshof 21, 50859 Köln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Sticht…
70 IN 168/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M+K IT Services GmbH, Margarete-von-Wrangell-Straße 13, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 97100), vertr. d.: Hans Jürgen Baum, Am Mertenshof 21, 50859 Köln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 18.10.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 17.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 168/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M+K IT Services GmbH, Margarete-von-Wrangell-Straße 13, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 97100), vertr. d.: Hans Jürgen Baum, Am Mertenshof 21, 50859 Köln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung …
70 IN 168/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M+K IT Services GmbH, Margarete-von-Wrangell-Straße 13, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 97100), vertr. d.: Hans Jürgen Baum, Am Mertenshof 21, 50859 Köln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hanau, 17.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 168/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M+K IT Services GmbH, Margarete-von-Wrangell-Straße 13, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 97100), vertr. d.: Hans Jürgen Baum, Am Mertenshof 21, 50859 Köln, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstel…
70 IN 168/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M+K IT Services GmbH, Margarete-von-Wrangell-Straße 13, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 97100), vertr. d.: Hans Jürgen Baum, Am Mertenshof 21, 50859 Köln, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hanau zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-370022-0, Fax: 069-370022-111, E-Mail: m.plathner@brinkmann-partner.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 51.880,43 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 729.214,46 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hanau, 17.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 168/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M+K IT Services GmbH, Margarete-von-Wrangell-Straße 13, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 97100), vertr. d.: Hans Jürgen Baum, Am Mertenshof 21, 50859 Köln, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung …
70 IN 168/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M+K IT Services GmbH, Margarete-von-Wrangell-Straße 13, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 97100), vertr. d.: Hans Jürgen Baum, Am Mertenshof 21, 50859 Köln, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-370022-0, Fax: 069-370022-111, E-Mail: m.plathner@brinkmann-partner.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 69.031,27 €
Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV ein Bruchteil der Vergütung für einen Verwalter zu, der auf 25 % festgesetzt wird
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 29.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 168/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M+K IT Services GmbH, Margarete-von-Wrangell-Straße 13, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 97100), vertr. d.: Hans Jürgen Baum, Am Mertenshof 21, 50859 Köln, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütu…
70 IN 168/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M+K IT Services GmbH, Margarete-von-Wrangell-Straße 13, 63457 Hanau (AG Hanau, HRB 97100), vertr. d.: Hans Jürgen Baum, Am Mertenshof 21, 50859 Köln, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-370022-0, Fax: 069-370022-111, E-Mail: m.plathner@brinkmann-partner.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 93.801,17 €
Erhöhungen wurden nicht beantragt, Herabsetzungsfaktoren sind nicht ersichtlich.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 29.10.2024
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