Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DUMA-Haus GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Im Weiherfeld 37, 63571 Gelnhausen
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 94424
EUID
DEM1502.HRB94424
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 261/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Fabio Algari
Kanzlei
hww.eu
Adresse
Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069 913092 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
11.07.2024 , 14:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.08.2024
Prüfungstermin
11.09.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb und Verkauf von Immobilien, Errichtung von Wohn- und Gewerbebauten. Soweit Bauten erstellt werden, erfolgt dies durch Drittunternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 11.07.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DUMA-Haus GmbH eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Fabio Algari. Die Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 14.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich mitzuteilen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zu verschiedenen Verfahrensschritten müssen schriftlich bis zum 11.09.2024 eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 70 IN 261/23 Am 11.07.2024 um 14:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der DUMA-Haus GmbH, Im Weiherfeld 37, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 94424), vertr. d.: 1. Anes Dudic, Weidenstraße 11, 63607 Wächtersbach, (Geschäftsführer), 2. Sabri Gözel, Talblick 19, 63571 Gelnhause…
Geschäfts-Nr.: 70 IN 261/23 Am 11.07.2024 um 14:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der DUMA-Haus GmbH, Im Weiherfeld 37, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 94424), vertr. d.: 1. Anes Dudic, Weidenstraße 11, 63607 Wächtersbach, (Geschäftsführer), 2. Sabri Gözel, Talblick 19, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer),. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Fabio Algari, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 913092 0, Fax: 069 913092 -30, E-Mail: frankfurt@hww.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 14.08.2024.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
- Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
- Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
müssen schriftlich bis zum 11.09.2024 (Frist, die dem Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht) eingereicht werden. Verspätete Eingaben können nicht berücksichtigt werden.
Hinweis:
- Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 11.07.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 261/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DUMA-Haus GmbH, Im Weiherfeld 37, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 94424), vertr. d.: 1. Anes Dudic, Weidenstraße 11, 63607 Wächtersbach, (Geschäftsführer), 2. Sabri Gözel, Talblick 19, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besond…
70 IN 261/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DUMA-Haus GmbH, Im Weiherfeld 37, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 94424), vertr. d.: 1. Anes Dudic, Weidenstraße 11, 63607 Wächtersbach, (Geschäftsführer), 2. Sabri Gözel, Talblick 19, 63571 Gelnhausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Montag, 04.11.2024, 10:45 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des Grundbesitzes der Schuldnerin eingetragen in den Grundbüchern von Kahl (Amtsgericht Aschaffenburg) Blatt 800 und 8010 sowie von Georgenhausen (Amtsgericht Dieburg) Blatt 1291, 1292, 1293 und 1294, auch an besonders Interessierte im Sinne des § 162 InsO,
- die Anhängigmachung von Rechtsstreiten sowie zum Abschluss von Vergleichen und Schiedsverträgen zur Beilegung oder Vermeidung von Rechtsstreiten.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 13.09.2024
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