Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 17452
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Insolvenzprofil
MKD Potok GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Annenstraße 98 A, 58453 Witten
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 17452
EUID
DER2201.HRB17452
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 779/19
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Holger Syldath
Adresse
Bochumer Str. 6, 58455 Witten
Termine & Fristen
Prüfungstermin
23.08.2024
Fristende Stellungnahme
07.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Unternehmens für Abbrucharbeiten, Trockenbau und Fliesenlegerarbeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MKD Potok GmbH ist beim Amtsgericht Bochum anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurde die nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 23.08.2024 festgelegt war. Der Rechtsanwalt Holger Syldath ist als Insolvenzverwalter bestellt und hat seine Vergütung sowie Auslagen festsetzen lassen. Am 30.09.2020 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingereicht, woraufhin die Vollstreckung wegen Masseverbindlichkeiten unzulässig wurde. Das Gericht erwog daraufhin die Einstellung des Verfahrens und gab den Beteiligten bis zum 07.04.2025 Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Im weiteren Verfahrensverlauf hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO beliefen sich auf 58.900,73 EUR. Für die Verteilung stand kein Betrag zur Verfügung, sodass die Gläubiger mit keiner Quote rechnen können.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 779/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 17452 eingetragenen MKD Potok GmbH, Annenstr. 98 a, 58453 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sasa Sarievski, Annenstr. 98a, 58453 Witten
wird ange…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 779/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 17452 eingetragenen MKD Potok GmbH, Annenstr. 98 a, 58453 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sasa Sarievski, Annenstr. 98a, 58453 Witten
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 23.08.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.33 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 779/19
Amtsgericht Bochum, 24.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 779/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 17452 eingetragenen MKD Potok GmbH, Annenstr. 98 a, 58453 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sasa Sarievski, Annenstr. 98a, 58453 Witten
nsolvenzv…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 779/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 17452 eingetragenen MKD Potok GmbH, Annenstr. 98 a, 58453 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sasa Sarievski, Annenstr. 98a, 58453 Witten
nsolvenzverwalter: Rechtsanwalt Holger Syldath, Bochumer Str. 6, 58455 Witten
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütu g
x EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unt rliegen
x EUR
Zwischensum me
x EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von x EUR
x EUR
Endbetr g
x EUR
Der Betrag kann der Masse entnommen werden, bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses als Vorschuss.
G r ü n d e
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse x EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach x EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Die Mindestvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt unter Berücksichtigung von x Gläubigern x EUR.
Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 17.01.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagen festzusetzen.
Bochum, 24.02.2025
Amtsgericht
80 IN 779/19
Amtsgericht Bochum, 24.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 779/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 17452 eingetragenen MKD Potok GmbH, Annenstr. 98 a, 58453 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Sasa Sarievski, Annenstr. 98a, 58453 Witten
ist am 30.…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 779/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 17452 eingetragenen MKD Potok GmbH, Annenstr. 98 a, 58453 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Sasa Sarievski, Annenstr. 98a, 58453 Witten
ist am 30.09.2020 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Die Einstellung des Verfahrens wird erwogen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 07.04.2025 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
a.
Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
b.
Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
c.
Schlussverzeichnis der Gläubiger (für eventuelle spätere Verteilungen; Quote zur Zeit 0 %)
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.33 niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.33 eingesehen werden.
80 IN 779/19
Amtsgericht Bochum, 24.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 779/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 17452 eingetragenen MKD Potok GmbH, Annenstr. 98 a, 58453 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sasa Sarievski, Annenstr. 98a, 58453 Witten
hat das G…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 779/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 17452 eingetragenen MKD Potok GmbH, Annenstr. 98 a, 58453 Witten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sasa Sarievski, Annenstr. 98a, 58453 Witten
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 58.900,73 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Die Insolvenzgläubiger können mit keiner Quote rechnen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.33 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
80 IN 779/19
Amtsgericht Bochum, 24.02.2025
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