Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SELO Facility Management GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lahnbeckestr. 12, 45307 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 19123
EUID
DER2201.HRB19123
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 660/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres
Adresse
Viktoriastraße 10, 44787 Bochum
Termine & Fristen
Fristende Stellungnahme
14.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind Personalservice-Vermittlung (ohne Zeitarbeit), Gebäudereinigung, Werksreinigung, Objektreinigung, Treppenhausreinigung, Verkauf und Vermietung von Reinigungsgeräten und Reinigungsbedarf, Winterdienst, Gartenpflege und -reinigung, Fensterreinigung, Bauabschlussreinigung, PKW- und LKW-Reinigung, Graffitireinigung, Straßenreinigung, Messereinigung, Kaufhäuser- und Parkhausreinigung, Büroreinigung, Auf- und Abbau von Veranstaltungen, Veranstaltungsservice, Sandtausch, Spielplatzreinigung, Vermittlung von Bewachungstätigkeiten und Sicherheitsdienst sowie Entsorgung und Entrümplung aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SELO Facility Management GmbH ist am 22.07.2024 durch das Amtsgericht Bochum eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres bestellt worden, der mit der Sicherung und Verwaltung des Vermögens beauftragt ist. Es sind vorläufige Maßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO angeordnet worden, wodurch Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des Verwalters wirksam sind. Zahlungen an die Schuldnerin sind Drittschuldnern untersagt worden. Das Verfahren ist in das Stadium des schriftlichen Verfahrens für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung übergegangen. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 14.04.2025 im schriftlichen Verfahren zur Genehmigung des Kaufvertrages vom 07.10.2024 (Betriebsveräußerung) Stellung zu nehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 844/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19123 eingetragenen SELO Facility Management GmbH, Lahnbeckestr. 12, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dünya Altun, Am Kalverkämp…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 844/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19123 eingetragenen SELO Facility Management GmbH, Lahnbeckestr. 12, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dünya Altun, Am Kalverkämpchen 16, 45307 Essen
Geschäftszweig: Personalservice-Vermittlung (ohne Zeitarbeit), Gebäudereinigung
ist am 22.07.2024, um 08:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, Viktoriastraße 10, 44787 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 844/23
Amtsgericht Bochum, 22.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 660/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19123 eingetragenen SELO Facility Management GmbH, Lahnbeckestr. 12, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dünya Altun, Am Kalverkämpchen 16, 4…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 660/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19123 eingetragenen SELO Facility Management GmbH, Lahnbeckestr. 12, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dünya Altun, Am Kalverkämpchen 16, 45307 Essen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KS Rechtsanwälte + Notare, Gutenbergstr. 43, 45128 Essen
wird angeordnet:
Das schriftliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§§ 160, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 14.04.2025 im schriftlichen Verfahren zu folgendem Punkt Stellung zu nehmen:
Genehmigung des Kaufvertrages vom 07.10.2024 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte § 162 InsO).
Der Bericht mit dem Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht zur Einsicht durch die Beteiligten aus.
Hinweis an die Gläubiger:
Wenn kein Gläubiger eine Erklärung abgibt (Beschlussunfähigkeit), gilt die Zustimmung nicht als erteilt, da die Zustimmungsfiktion gem. § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO im Fall des §162 InsO nicht greift.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, diesen Beschluss und den Antrag auf Einberufung einer Gläubigerversammlung an alle Gläubiger nach § 8 Abs. 3 InsO zuzustellen.
80 IN 660/24
Amtsgericht Bochum, 10.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 660/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19123 eingetragenen SELO Facility Management GmbH, gegründet am 05.11.2020, Lahnbeckestr. 12, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dünya Altun, Am Kalverkämpchen 16, 45…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 660/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19123 eingetragenen SELO Facility Management GmbH, gegründet am 05.11.2020, Lahnbeckestr. 12, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dünya Altun, Am Kalverkämpchen 16, 45307 Essen
Geschäftszweig: Personalservice-Vermittlung (ohne Zeitarbeit), Gebäudereinigung
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2024, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.08.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 11.10.2023 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 80 IN 660/24 und 80 IN 844/23 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, Viktoriastraße 10, 44787 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 19.12.2024, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Erdgeschoss, Sitzungssaal A0.08.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Bochum, 01.10.2024
Amtsgericht
80 IN 660/24
Amtsgericht Bochum, 01.10.2024
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