Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 3036
EUID
DEG1312.HRB3036
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.60 IN 197/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Prüfungstermin
27.03.2024 , 09:00 Uhr
Gläubigerversammlung
07.01.2026 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini ist bestellt. Die Forderungen der Gläubiger sind bis zum 01.03.2024 anzumelden. Im Verfahrensverlauf wurde die Tagesordnung für den Termin am 27.03.2024 um 09:00 Uhr um die Abstimmung über eine freihändige Veräußerung des Geschäftsbetriebes zu einem Kaufpreis von mindestens 87.000,00 € ergänzt. Ein weiterer Beschluss vom 25.11.2025 hat den Termin zur besonderen Gläubigerversammlung zur Abstimmung über die vergleichsweise Abgeltung sämtlicher Ansprüche der Insolvenzmasse gegen die Gesellschafter Matthias Müller und Sabine Müller durch eine Zahlung von 35.000,00 € auf Mittwoch, den 07.01.2026, um 10:00 Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam verlegt. Dieser Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wurde im Anschluss wieder als ersatzlos aufgehoben.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel ist am 08.02.2024 vom Amtsgericht Potsdam wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 01.03.2024. Ein Berich…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel ist am 08.02.2024 vom Amtsgericht Potsdam wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 01.03.2024. Ein Berichts- und Prüfungstermin fand am 27.03.2024 statt, an dem unter anderem die freihändige Veräußerung des Geschäftsbetriebes zu einem Kaufpreis von zumindest 87.000,00 € abgestimmt wurde. Der Termin zur besonderen Gläubigerversammlung über die vergleichsweise Abgeltung von Ansprüchen gegen den geschäftsführenden Gesellschafter und die Gesellschafterin in Höhe von 35.000,00 € ist am 07.01.2026 festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 3036 P), Schwedendamm 1 a, 14712 Rathenow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Müller
wird der mit Beschluss vom 25.11.2025
auf Mittwoch, 07.01.2026, 10:00 Uhr vor dem Amtsgericht…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 3036 P), Schwedendamm 1 a, 14712 Rathenow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Müller
wird der mit Beschluss vom 25.11.2025
auf Mittwoch, 07.01.2026, 10:00 Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, Saal 25 festgesetzte Termin zur besonderen Gläubigerversammlung mit folgender Tagesordnung:
Abstimmung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur vergleichsweisen Abgeltung sämtlicher Ansprüche der Insolvenzmasse gegen den geschäftsführenden Gesellschafter Matthias Müller und die Gesellschafterin Sabine Müller durch Zahlung eines Abgeltungsbetrags in Höhe von 35.000,00 €
ersatzlos aufgehoben.
Amtsgericht Potsdam, 18. Dezember 2025, 6.60 IN 197/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.60 IN 197/23 (Geschäftsnummer)
Amtsgericht Potsdam
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin
M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel, Schwedendamm 1 a, 14712 Rathenow, vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Müller
Geschäftszweig: Vertrieb von Arbeitsschutzbekleidung, sonstiger Kleidung, …
6.60 IN 197/23 (Geschäftsnummer)
Amtsgericht Potsdam
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin
M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel, Schwedendamm 1 a, 14712 Rathenow, vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Müller
Geschäftszweig: Vertrieb von Arbeitsschutzbekleidung, sonstiger Kleidung, verwandter
Artikel und Zubehör
HRB 3036 P
wird auf den am 04.12.2023 bei Gericht eingegangenen Eröffnungsantrag wegen Zahlungsunfähigkeit heute, um 10.00 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto zu eröffnen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am 27.03.2024, um 09:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Potsdam, Justiz-Zentrum Potsdam, Jägerallee 10 - 12, Saal 25.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- den Gläubigerausschuss
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hautsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist gemäß §§ 34 Abs. 2, 6 Abs. 1 InsO das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu , wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Potsdam, den 08. Februar 2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel, Schwedendamm 1 a, 14712 Rathenow,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Müller (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 3036 P)
wird die Tagesordnung zum Berichts- und Prüftermin am Mittwoch, 27.03.2024, 09.00 Uhr vor dem…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel, Schwedendamm 1 a, 14712 Rathenow,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Müller (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 3036 P)
wird die Tagesordnung zum Berichts- und Prüftermin am Mittwoch, 27.03.2024, 09.00 Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, Saal 25 wie folgt ergänzt:
Abstimmung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur freihändigen Veräußerung des Geschäftsbetriebes unter Übernahme aller Beschäftigungsverhältnisse zu einem Kaufpreis von zumindest 87.000,00 €. Sofern die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, gilt die Zustimmung der Gläubiger zum abgeschlossenen Vertrag als erteilt, § 160 InsO.
Amtsgericht Potsdam, 07. März 2024, 6.60 IN 197/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 3036 P), Schwedendamm 1 a, 14712 Rathenow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Müller
wurden die Vergütung des vorläufigen Insolvenzver…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 3036 P), Schwedendamm 1 a, 14712 Rathenow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Müller
wurden die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin festgesetzt.
Gründe: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 06.12.2023 bis zum 07.02.2024 ausgeübt. Es besteht gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV ein gesonderter Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung berechnet sich gemäß § 10 InsVV in entsprechender Anwendung des ersten Abschnittes der InsVV. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält in der Regel 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Der Wert des Vermögens beträgt 604.006,07 €. Es wurde die Regelvergütung nebst Zuschlägen in Höhe von insgesamt 71 % für den Mehraufwand im Zusammenhang mit der Betriebsfortführung und die Sanierungsbemühungen festgesetzt.
Zusätzlich erfolgte die Festsetzung der Auslagenpauschale und der Umsatzsteuer (§§ 7, 8 InsVV). Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.60 IN 197/23, Amtsgericht Potsdam, 11. August 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 3036 P), Schwedendamm 1 a, 14712 Rathenow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Müller
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt mit folgender Tagesordnung:
Abstimmu…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 3036 P), Schwedendamm 1 a, 14712 Rathenow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Müller
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt mit folgender Tagesordnung:
Abstimmung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur vergleichsweisen Abgeltung sämtlicher Ansprüche der Insolvenzmasse gegen den geschäftsführenden Gesellschafter Matthias Müller und die Gesellschafterin Sabine Müller durch Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 35.000,00 €
auf Mittwoch, 07.01.2026, 10:00 Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, Saal 25. Sofern die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, gilt die Zustimmung der Gläubiger zum o. g. Vergleich als erteilt, § 160 InsO.
Amtsgericht Potsdam, 25. November 2025, 6.60 IN 197/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 3036 P), Schwedendamm 1 a, 14712 Rathenow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Müller
hat der Verwalter am 30.12.2024 einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
M.M.-Team GmbH Arbeitsschutzartikel (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 3036 P), Schwedendamm 1 a, 14712 Rathenow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Müller
hat der Verwalter am 30.12.2024 einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Verwaltung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 15. Januar 2025, 6.60 IN 197/23
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.