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Insolvenzprofil
Mobiler Pflegedienst HUBERTUS GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Obernstraße 65, 28832 Achim
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 203957
EUID
DEP2716.HRB203957
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 70/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner
Rolle
vorläufiger Sachwalter
Adresse
Johanniswall 23, 27283 Verden (Aller)
Telefon
04231/951410
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.08.2024 , 10:03 Uhr
Berichtstermin
13.09.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.09.2024
Prüfungstermin
18.10.2024 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung ambulanter Pflegedienste und alle damit im Zusammenhang stehenden, den Gesellschaftszweck fördernden Maßnahmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mobiler Pflegedienst HUBERTUS GmbH ist anhängig. Im Rahmen des Eröffnungsverfahrens war ein vorläufiger Sachwalter bestellt. Mit Beschluss vom 05.03.2026 hat das Amtsgericht Verden (Aller) die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben. Den Beteiligten wurde Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters gegeben. Mit Beschluss vom 27.05.2026 hat das Gericht die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Sachwalters, Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner, festgesetzt. Die Berechnungsmasse betrug 30.038,22 EUR. Es wurden Zuschläge in Höhe von 70 % wegen besonderer Erschwernisse (Betriebsfortführung, Sanierung, Insolvenzplan) gewährt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Antrag und der Beschluss liegen zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mobiler Pflegedienst HUBERTUS GmbH ist am 01.08.2024 eröffnet worden. Es wurde die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, wobei Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner als vorläufiger Sachwalter bestellt ist. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 20.0…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mobiler Pflegedienst HUBERTUS GmbH ist am 01.08.2024 eröffnet worden. Es wurde die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, wobei Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner als vorläufiger Sachwalter bestellt ist. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 20.09.2024 anzumelden. Ein Berichtstermin zur Berichterstattung durch die Schuldnerin und Stellungnahme des Sachwalters sowie zur Entscheidung über die Person des Sachwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses ist am 13.09.2024 anberaumt. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen findet am 18.10.2024 statt. Später wurden Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters festgesetzt, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Das mündliche Verfahren wurde aufgehoben. Die Schuldnerin und die Insolvenzgläubiger erhielten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu Vergütungsanträgen des Sachwalters.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 70/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mobiler Pflegedienst HUBERTUS GmbH, Obernstraße 65, 28832 Achim (AG Walsrode, HRB 203957), vertr. d.: Florian Sippert, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Ins…
11 IN 70/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mobiler Pflegedienst HUBERTUS GmbH, Obernstraße 65, 28832 Achim (AG Walsrode, HRB 203957), vertr. d.: Florian Sippert, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 70/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mobiler Pflegedienst HUBERTUS GmbH, Obernstraße 65, 28832 Achim (AG Walsrode, HRB 203957), vertr. d.: Florian Sippert, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner festgesetzt worden. Gemäß § …
11 IN 70/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mobiler Pflegedienst HUBERTUS GmbH, Obernstraße 65, 28832 Achim (AG Walsrode, HRB 203957), vertr. d.: Florian Sippert, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung
EUR
um 70 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 26.02.2026 beantragte der vorläufige Sachwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Beteiligten wurden über das Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zu dem Antrag angehört und es wurde Gelegenheit gegeben, den Antrag einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Eine Stellungnahme ist nicht eingegangen.
I.
Der Regelsatz für die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters beträgt gemäß § 12a Abs. 1 InsVV 25,00 % der Vergütung des Sachwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 30.038,22 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR.
Der Regelsatz für die Tätigkeit des Sachwalters beträgt gemäß § 12 Abs. 1 InsVV 60,00 % der fiktiven Vergütung des Insolvenzverwalters. Die Regelvergütung des Sachwalters beträgt €.
Der vorläufige Sachwalter erhält gemäß § 12a Abs. 1 InsVV für seine Tätigkeit in der Regel 25,00 % der Vergütung des Sachwalters, mithin 15,00 % der Vergütung des Insolvenzverwalters.
Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Zudem war wegen besonderer Erschwernisse im Verhältnis zu vergleichbaren Verfahren wegen der Beschäftigung im Zusammenhang mit der Betriebsfortführung (45%) und Sanierungsbemühungen und einem Inoslvenzplan (25%) ein Gesamtzuschlag in Höhe von 70% festzusetzen.
Die Zuschläge wurden ausführlich und nachvollziehbar begründet. Abschlagstatbestände sind nicht ersichtlich.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 12a Abs. 5 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 70/24: Über das Vermögen der Mobiler Pflegedienst HUBERTUS GmbH, Obernstraße 65, 28832 Achim (AG Walsrode, HRB 203957), vertr. d.: Florian Sippert, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2024 um 10:03 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner, Johanniswall 23, 27283…
11 IN 70/24: Über das Vermögen der Mobiler Pflegedienst HUBERTUS GmbH, Obernstraße 65, 28832 Achim (AG Walsrode, HRB 203957), vertr. d.: Florian Sippert, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2024 um 10:03 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner, Johanniswall 23, 27283 Verden (Aller), Tel.: 04231/951410, Fax: 04231/95141100, E-Mail: info@willmerkoester.de.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 20.09.2024 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. am: Freitag, 13.09.2024, 10:00 Uhr, Saal 51, Hauptgebäude, Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters (Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin im Wege der übertragenden Sanierung an die Pflegeteam Achim UG, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
2. am: Freitag, 18.10.2024, 10:00 Uhr, Saal 51, Hauptgebäude, Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller) eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweis:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 01.08.2024
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11 IN 70/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mobiler Pflegedienst HUBERTUS GmbH, Obernstraße 65, 28832 Achim (AG Walsrode, HRB 203957), vertr. d.: Florian Sippert, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den V…
11 IN 70/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mobiler Pflegedienst HUBERTUS GmbH, Obernstraße 65, 28832 Achim (AG Walsrode, HRB 203957), vertr. d.: Florian Sippert, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Sachwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 06.07.2026
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11 IN 70/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mobiler Pflegedienst HUBERTUS GmbH, Obernstraße 65, 28832 Achim (AG Walsrode, HRB 203957), vertr. d.: Florian Sippert, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter, Rechtsanwal…
11 IN 70/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mobiler Pflegedienst HUBERTUS GmbH, Obernstraße 65, 28832 Achim (AG Walsrode, HRB 203957), vertr. d.: Florian Sippert, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner, Johanniswall 23, 27283 Verden (Aller), Tel.: 04231/951410, Fax: 04231/95141100, E-Mail: info@willmerkoester.de, ernannt worden.
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