Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Modellbau Hölz e.K.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.K.
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Burgstraße 29, 67677 Enkenbach-Alsenborn
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Kaiserslautern HRA 30524
EUID
DET3201V.HRA30524
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kaiserslautern - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 57/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Paul Wieschemann
Adresse
Flickerstal 2, 67657 Kaiserslautern
Telefon
0631/341950
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.04.2026 , 10:45 Uhr
Aufhebung
10.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Modellbau Hölz e.K. in Enkenbach-Alsenborn begann mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens durch das Amtsgericht Kaiserslautern am 15.04.2026. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Paul Wieschemann bestellt, über dessen Bestellung Verfügungen der Schuldnerin nur mit dessen Zustimmung wirksam sind. Später, am 10.06.2026, hob das Gericht den Beschluss vom 15.04.2026 über die vorläufige Verwaltung sowie die weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO auf. Gegen diese Aufhebung kann die Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 57/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Modellbau Hölz e.K., Burgstraße 29, 67677 Enkenbach-Alsenborn (AG Kaiserslautern, HRA 30524), vertr. d.: Christian Schmitt, Schoppstraße 6, 66879 Steinwenden, (Geschäftsführer), ist am 15.04.2026 um 10:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der…
1 IN 57/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Modellbau Hölz e.K., Burgstraße 29, 67677 Enkenbach-Alsenborn (AG Kaiserslautern, HRA 30524), vertr. d.: Christian Schmitt, Schoppstraße 6, 66879 Steinwenden, (Geschäftsführer), ist am 15.04.2026 um 10:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Paul Wieschemann, Flickerstal 2, 67657 Kaiserslautern, Tel.: 0631/341950, Fax: 0631/470269, E-Mail: buero@wieschemann.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 15.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 57/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Modellbau Hölz e.K., Burgstraße 29, 67677 Enkenbach-Alsenborn (AG Kaiserslautern, HRA 30524), vertr. d.: Christian Schmitt, Schoppstraße 6, 66879 Steinwenden, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 15.04.2026 über der vorläufigen Verwaltung sowie d…
1 IN 57/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Modellbau Hölz e.K., Burgstraße 29, 67677 Enkenbach-Alsenborn (AG Kaiserslautern, HRA 30524), vertr. d.: Christian Schmitt, Schoppstraße 6, 66879 Steinwenden, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 15.04.2026 über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt . Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Kaiserslautern eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Kaiserslautern an.
Amtsgericht Kaiserslautern, 10.06.2026
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