Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Modum Shoes GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Robert-Koch-Platz 4, 30173 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 219989
EUID
DEP2305.HRB219989
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
907 IN 325/22 - 1 -
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Wilhelm V
Adresse
Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover
Telefon
0511 696846-0
Termine & Fristen
Schlusstermin
13.01.2026
Aufhebung
09.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die industrielle Herstellung von Maßschuhen und deren Vertrieb sowie Entwicklung und Vertrieb von Technologien für die Herstellung solcher Schuhe.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Modum Shoes GmbH, Robert-Koch-Platz 4, 30173 Hannover, ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jens Wilhelm V bestellt. Im Verfahrensverlauf wurde die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Nach der Anzeige eines verfügbaren Massebestandes von 7.942,20 EUR und Insolvenzforderungen in Höhe von 24.417,86 EUR wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Stichtag für den Schlusstermin ist der 13.00.2026. Das Verfahren ist am 09.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 325/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Modum Shoes GmbH, Robert-Koch-Platz 4, 30173 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 219989), vertr. d.: 1. Philipp Erik Jahn, Hannover, (Geschäftsführer), 2. Milad Mafi, Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolven…
907 IN 325/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Modum Shoes GmbH, Robert-Koch-Platz 4, 30173 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 219989), vertr. d.: 1. Philipp Erik Jahn, Hannover, (Geschäftsführer), 2. Milad Mafi, Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 26.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 325/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Modum Shoes GmbH, Robert-Koch-Platz 4, 30173 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 219989), vertr. d.: 1. Philipp Erik Jahn, Hannover, (Geschäftsführer), 2. Milad Mafi, Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilung…
907 IN 325/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Modum Shoes GmbH, Robert-Koch-Platz 4, 30173 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 219989), vertr. d.: 1. Philipp Erik Jahn, Hannover, (Geschäftsführer), 2. Milad Mafi, Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jens Wilhelm V, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511 696846-0, Fax: 0511 696846-79 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 7.942,20 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 24.417,86 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 14.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 325/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Modum Shoes GmbH, Robert-Koch-Platz 4, 30173 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 219989), vertr. d.: 1. Philipp Erik Jahn, Hannover, (Geschäftsführer), 2. Milad Mafi, Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussvertei…
907 IN 325/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Modum Shoes GmbH, Robert-Koch-Platz 4, 30173 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 219989), vertr. d.: 1. Philipp Erik Jahn, Hannover, (Geschäftsführer), 2. Milad Mafi, Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 13.01.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 14.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 325/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Modum Shoes GmbH, Robert-Koch-Platz 4, 30173 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 219989), vertr. d.: 1. Philipp Erik Jahn, Hannover, (Geschäftsführer), 2. Milad Mafi, Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwal…
907 IN 325/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Modum Shoes GmbH, Robert-Koch-Platz 4, 30173 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 219989), vertr. d.: 1. Philipp Erik Jahn, Hannover, (Geschäftsführer), 2. Milad Mafi, Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Wilhelm V festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 28.02.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 9.254,54 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 927,65 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 10.182,19 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 70,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 20 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 14.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 325/22 - 1 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Modum Shoes GmbH, Robert-Koch-Platz 4, 30173 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 219989), vertr. d.: 1. Philipp Erik Jahn, Hannover, (Geschäftsführer), 2. Milad Mafi, Hannover, (Geschäftsführer), ist am 09.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, …
907 IN 325/22 - 1 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Modum Shoes GmbH, Robert-Koch-Platz 4, 30173 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 219989), vertr. d.: 1. Philipp Erik Jahn, Hannover, (Geschäftsführer), 2. Milad Mafi, Hannover, (Geschäftsführer), ist am 09.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 09.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 325/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Modum Shoes GmbH, Robert-Koch-Platz 4, 30173 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 219989), vertr. d.: 1. Philipp Erik Jahn, Hannover, (Geschäftsführer), 2. Milad Mafi, Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der …
907 IN 325/22 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Modum Shoes GmbH, Robert-Koch-Platz 4, 30173 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 219989), vertr. d.: 1. Philipp Erik Jahn, Hannover, (Geschäftsführer), 2. Milad Mafi, Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.12.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 09.10.2024
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