Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MOQUET GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
Güterbahnhofstr. 4, 66740 Saarlouis
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 105607
EUID
DEV1109.HRB105607
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
116 IN 35/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Betriebswirtin Simone Gisdal
Adresse
Kirchwies 4, 66119 Saarbrücken
Telefon
0681/ 876 250
Termine & Fristen
Antragseingang
14.07.2023
Eröffnung
03.12.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.02.2025
Berichtstermin
25.02.2025
Prüfungstermin
05.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Gartenbau und die Landschaftsgestaltung und -pflege sowie allen Arbeiten im Zusammenhang mit der Gestaltung von Außenflächen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MOQUET GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 05.03.2026. Bis zu diesem Datum muss ein etwaiger schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MOQUET GmbH ist am 03.12.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ging am 14.07.2023 von einem Gläubiger ein. Zur Insolvenzverwalterin wurde Dipl.-Betriebswirtin Simone Gisdal ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der I…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MOQUET GmbH ist am 03.12.2024 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ging am 14.07.2023 von einem Gläubiger ein. Zur Insolvenzverwalterin wurde Dipl.-Betriebswirtin Simone Gisdal ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 04.02.2025. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 25.02.2025. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrenspunkten einreichen. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 11.02.2025 auf der Geschäftsstelle des Gerichts bereit. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Zudem ist die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag für den besonderen Prüfungstermin der 05.03.2026 ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 35/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105607 eingetragenen MOQUET GmbH, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Camille Moquet,
wird die Prüfung der nach dem Ablau…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 35/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105607 eingetragenen MOQUET GmbH, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Camille Moquet,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 6a niedergelegt.
116 IN 35/23
Amtsgericht Saarbrücken, 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 35/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105607 eingetragenen MOQUET GmbH, z. Hd. Frau Camille Mauricette Léone als Geschräftsführerin der MOQUET GmbH, Rue Guimond Des Riveries 10b, 53100 Mayenne, Frankreic…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 116 IN 35/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105607 eingetragenen MOQUET GmbH, z. Hd. Frau Camille Mauricette Léone als Geschräftsführerin der MOQUET GmbH, Rue Guimond Des Riveries 10b, 53100 Mayenne, Frankreich, Frankreich, frühere Anschrift: Güterbahnhofstraße 4, 66740 Saarlouis,, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Camille Moquet,
Geschäftszweig: Der Garten- und Landschaftsbau
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 03.12.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.07.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Dipl.-Betriebswirtin Simone Gisdal, Kirchwies 4, 66119 Saarbrücken, Telefon: 0681/ 876 250, Fax: 0681/ 876 25100.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.02.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 25.02.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), insbesondere auch über die Aufrechterhaltung oder Stilllegung des Geschäftsbetriebs d. Schuld.
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
- ggf. zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO)
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 11.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 6a niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Hinweis:
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Sie kann auch als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder als signiertes elektronisches Dokument auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht allerdings nicht.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
116 IN 35/23
Saarbrücken, 03.12.2024
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