Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Morgner Montagebau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 19979
EUID
DEU1206.HRB19979
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
418 IN 2547/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Tatjana Gotsch
Adresse
Moritzstraße 38, 08056 Zwickau
Telefon
0375 818920
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
19.02.2025 , 14:25 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.04.2025
Widerspruchsfrist
19.05.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 19.02.2025 um 14:25 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Morgner Montagebau GmbH eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Tatjana Gotsch bestellt worden, welche beauftragt wurde, Zustellungen gemäß § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 07.04.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden und etwaige Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Auf einen Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen können bis zum 19.05.2025 beim Amtsgericht Chemnitz eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 418 IN 2547/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Morgner Montagebau GmbH, Obere Dorfstraße 46, 08485 Lengenfeld, Amtsgericht Chemnitz , HRB 19979
vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Peter Morgner
ergeht am 19.02.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Ü…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 418 IN 2547/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Morgner Montagebau GmbH, Obere Dorfstraße 46, 08485 Lengenfeld, Amtsgericht Chemnitz , HRB 19979
vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Peter Morgner
ergeht am 19.02.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Baunebenleistungen und Montagearbeiten) wird am 19.02.2025 um 14:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird
Rechtsanwältin
Tatjana Gotsch
Moritzstraße 38
08056 Zwickau
Telefon geschäftlich: 0375 818920
Telefax: 0375 8189214
Email geschäftlich: info@insoverwalter.com
bestellt.
3. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich zweifach bis zum 07.04.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an die Insolvenzverwalterin schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 19.05.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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