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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werbeagentur Fortuna GmbH ist beim Amtsgericht Chemnitz anhängig. Das Gericht hat am 17.02.2025 angeordnet, dass die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren erfolgt. Die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin haben bis zum 17.04.2025 die Möglichkeit, gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich Widerspruch einzulegen. Die Forderungsanmeldungen liegen zur Einsicht in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Nicolas Rebel aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen; eine Benachrichtigung über das Ergebnis erfolgt nicht.
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