Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MS "SPICA J" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Ringstraße 4, 27628 Bramstedt
Handelsregister
Amtsgericht Tostedt HRB 207621
EUID
DEP2613.HRB207621
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 17/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Olaf Helmke
Kanzlei
GÖRG Insolvenzverwaltung
Adresse
Obernstr. 2 - 12, 28195 Bremen
Telefon
0421-322649225
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
14.07.2025
Festsetzung Vergütung
13.08.2025
Schlussverteilung
14.08.2025
Schlusstermin
06.10.2025
Aufhebung
05.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "SPICA J" Verwaltungs UG ist am 05.02.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hatte das Amtsgericht Cuxhaven am 10.06.2025 die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei der Stichtag auf den 14.07.2025 festgelegt wurde. Am 13.08.2025 wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Helmke festgesetzt. Am 14.08.2025 wurde die beabsichtigte Schlussverteilung bekanntgegeben; der verfügbare Massebestand betrug 11.343,25 EUR, während Insolvenzforderungen in Höhe von 6.702.974,73 EUR zu berücksichtigen waren. Die Zustimmung zur Schlussverteilung wurde am 13.08.2025 erteilt, mit einem Stichtag für Einwendungen am 06.10.2025. Da die Verteilung vollzogen ist, wurde das Verfahren schließlich aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 17/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "SPICA J" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Ringstr. 4, 27628 Hagen im Bremischen, vertr. d. d. GFin Danica Stubbmann (AG Tostedt, HRB 207621), ist am 05.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige B…
12 IN 17/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "SPICA J" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Ringstr. 4, 27628 Hagen im Bremischen, vertr. d. d. GFin Danica Stubbmann (AG Tostedt, HRB 207621), ist am 05.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 17/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "SPICA J" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Ringstr. 4, 27628 Hagen im Bremischen, vertr. d. d. GFin Danica Stubbmann (AG Tostedt, HRB 207621), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftliche…
12 IN 17/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "SPICA J" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Ringstr. 4, 27628 Hagen im Bremischen, vertr. d. d. GFin Danica Stubbmann (AG Tostedt, HRB 207621), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 14.07.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 10.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 17/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "SPICA J" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Ringstr. 4, 27628 Hagen im Bremischen, vertr. d. d. GFin Danica Stubbmann (AG Tostedt, HRB 207621), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgericht…
12 IN 17/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "SPICA J" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Ringstr. 4, 27628 Hagen im Bremischen, vertr. d. d. GFin Danica Stubbmann (AG Tostedt, HRB 207621), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Cuxhaven, 14.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 17/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "SPICA J" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Ringstr. 4, 27628 Hagen im Bremischen, vertr. d. d. GFin Danica Stubbmann (AG Tostedt, HRB 207621), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Helmke festgesetzt worden. Gemäß § …
12 IN 17/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "SPICA J" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Ringstr. 4, 27628 Hagen im Bremischen, vertr. d. d. GFin Danica Stubbmann (AG Tostedt, HRB 207621), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Helmke festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cuxhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 15 % herabgesetzt zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.04.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 15.123,14 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 16.445,44 EUR.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter beantragt einen Abschlag auf die Regelvergütung in Höhe von 15%. Bei der Schuldnerin handelt es sich lediglich um eine Komplementärin, die keinen eigenen Geschäftszweck verfolgt.
Der tatsächliche Arbeitsaufwand weicht von einem durchschnittlichen Insolvenzverfahren ab.
Der Abschlag wurde antragsgemäß festgesetzt.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 2,80 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 1 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 13.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 17/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "SPICA J" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Ringstr. 4, 27628 Hagen im Bremischen, vertr. d. d. GFin Danica Stubbmann (AG Tostedt, HRB 207621), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts …
12 IN 17/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "SPICA J" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Ringstr. 4, 27628 Hagen im Bremischen, vertr. d. d. GFin Danica Stubbmann (AG Tostedt, HRB 207621), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cuxhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Helmke, c/o GÖRG Insolvenzverwaltung, Obernstr. 2 - 12, 28195 Bremen, Tel.: 0421-322649225, Fax: 0421-32264929, E-Mail: OHelmke@goerg.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 11.343,25 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 6.702.974,73 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Cuxhaven, 14.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 17/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "SPICA J" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Ringstr. 4, 27628 Hagen im Bremischen, vertr. d. d. GFin Danica Stubbmann (AG Tostedt, HRB 207621), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusst…
12 IN 17/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "SPICA J" Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Ringstr. 4, 27628 Hagen im Bremischen, vertr. d. d. GFin Danica Stubbmann (AG Tostedt, HRB 207621), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 06.10.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
e) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 13.08.2025
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