Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 203102
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MS Systemgastronomie GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hans-Böckler-Straße 17, 30851 Langenhagen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 203102
EUID
DEP2305.HRB203102
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 260/21
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Irfan Mehmood
Adresse
Vehlener Straße 80 a, 31683 Obernkirchen
Termine & Fristen
Prüfungstermin
22.05.2024
Prüfungstermin
19.02.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb von Fast-Food-Speiserestaurants und die Durchführung sämtlicher mit dem Unternehmensgegenstand zusammenhängender und zur Erreichung seines Zweckes notwendiger Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS Systemgastronomie GmbH ist beim Amtsgericht Paderborn unter dem Aktenzeichen 2 IN 260/21 anhängig. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 203102 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Herrn Irfan Mehmood gesetzlich vertreten. Im Rahmen des Verfahrens werden nachträglich angemeldete sowie noch nicht geprüfte Forderungen einschließlich Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der einem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 22.05.2024 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen, wobei anzugeben ist, ob die Forderung nach Grund, Betrag oder Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn nieder. Gegen den Beschluss steht jedem Beteiligten, dessen Rechte beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen nach Zustellung bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingelegt werden muss.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS Systemgastronomie GmbH wird vom Amtsgericht Paderborn unter dem Aktenzeichen 2 IN 260/21 durchgeführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 203102 eingetragen und hat ihren Sitz in Langenhagen. Gesetzlich vertreten wird sie durch den …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS Systemgastronomie GmbH wird vom Amtsgericht Paderborn unter dem Aktenzeichen 2 IN 260/21 durchgeführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 203102 eingetragen und hat ihren Sitz in Langenhagen. Gesetzlich vertreten wird sie durch den Geschäftsführer Herr Irfan Mehmood. Im Verfahren werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen sowie Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Für die erste Bekanntmachung war der Prüfungsstichtag der 22.05.2024, an dem ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen musste. In einer späteren Bekanntmachung vom 07.01.2025 wurde ein neuer Prüfungsstichtag auf den 19.02.2025 festgelegt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn nieder. Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen nach Zustellung bei dem zuständigen Gericht eingelegt werden muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 260/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 203102 eingetragenen MS Systemgastronomie GmbH, Hans-Böckler-Straße 17, 30851 Langenhagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Irfan Mehmood, Vehlener S…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 260/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 203102 eingetragenen MS Systemgastronomie GmbH, Hans-Böckler-Straße 17, 30851 Langenhagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Irfan Mehmood, Vehlener Straße 80 a, 31683 Obernkirchen
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.05.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 230a niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
2 IN 260/21
Amtsgericht Paderborn, 09.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 260/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 203102 eingetragenen MS Systemgastronomie GmbH, Hans-Böckler-Straße 17, 30851 Langenhagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Irfan Mehmood, Vehlener S…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 260/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 203102 eingetragenen MS Systemgastronomie GmbH, Hans-Böckler-Straße 17, 30851 Langenhagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Irfan Mehmood, Vehlener Straße 80 a, 31683 Obernkirchen
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.02.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 230a niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
2 IN 260/21
Amtsgericht Paderborn, 07.01.2025
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